Der SRV interveniert bei Airlines und dem Seco

Der Verband reagiert auf den grossen Ärger der Reisebüros.
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Die Rückzahlungspraxis der Airlines bei stornierten Flügen wegen der Folgen der Coronavirus-Krise macht den Reisebüros derzeit das Leben schwer. Jetzt hat der Schweizer Reise-Verband interveniert, bei den Airlines, bei deren Verband und auch beim Staat.

«Wir haben einige Mails erhalten, die mit dem Vorgehen der Fluggesellschaften – allen voran der LH-Gruppe – nicht einverstanden sind», teilt der SRV mit. «Den Ärger können wir sehr wohl nachvollziehen.» Der Verband habe selbstverständlich unverzüglich gegen dieses Vorgehen interveniert», sowohl direkt bei den Fluggesellschaften, als auch über den europäischen Dachverband ECTAA bei der IATA und der EU-Kommission.

Die an die Airlines einbezahlten Gelder für Flugtickets sind gemäss Gesetzgebung treuhänderisch zu verwalten und nicht für den laufenden Betrieb zu verwenden. «Das gilt nicht nur für uns, sondern auch für die Airlines!», so der SRV mit Blick auf die Kundengeldabsicherung, die es nur in der Reisebranche gibt. Dies habe der Verband auch beim Staatssekretariat für Wirtschadft Seco deponiert und darum gebeten, «das in die Verhandlungen bei einer möglichen Kreditvergabe miteinzubeziehen» – wohl ein unverhohlener Fingerzeig, dass man für allfällige Staatshilfe an Airlines von diesen gewisse Gegenleistungen erwartet.

Klarstellung zur Gutschein-Frage

Schliesslich erklärt der SRV am Montag seine Position zur Gutschein-Frage, die in der Branche und vor allem bei den unabhängigen Retailern für hitzige Diskussionen gesorgt hat: «Wir haben keineswegs die Gutscheine der Airlines akzeptiert, sondern lediglich beim Seco für uns den Antrag gestellt, dass wir dem Kunden ebenfalls Gutscheine ausgeben und weiterreichen dürfen, da uns Leistungsträger die Rückzahlung verweigern.»

Eine Antwort des Seco steht offenbar weiterhin aus. Damit gilt grundsätzlich die Pflicht zur Rückerstattung mit Bargeld, Gutscheine können Kunden akzeptieren, müssen aber nicht. Der SRV empfiehlt darum, nach wie vor «mit den Rückzahlungen an die Kunden zu warten, falls diese auf eine Bargelderstattung bestehen». (TI)