
Dertour Suisse hat entschieden, alle Neuanreisen in mehrere Destinationen des Nahen Ostens bis und mit 15. Mai 2026 abzusagen. Hintergrund sind die angepassten Reisehinweise des EDA sowie die anhaltende militärische Eskalation in der Region.
Von der Massnahme betroffen sind Reisen nach Jordanien, Bahrain, Oman, in die Vereinigten Arabischen Emirate, nach Saudi-Arabien und Katar. Für Abreisen ab dem 16. Mai 2026 will der Veranstalter die Lage erneut beurteilen.
Die Sicherheitslage bleibt laut Dertour Suisse volatil und kann sich kurzfristig verändern. Insbesondere wird auf mögliche Einschränkungen im Luftverkehr hingewiesen, darunter temporäre Luftraumschliessungen sowie Flugverspätungen und -annullationen.
Aktuell befinden sich Kundinnen und Kunden von Dertour Suisse vor allem in den Vereinigten Arabischen Emiraten und im Oman, vielfach im Transit. Diese werden laufend betreut und informiert. In den übrigen betroffenen Ländern halten sich derzeit keine Gäste des Veranstalters auf. Die Organisation von Rückreisen gestaltet sich teilweise schwierig, da einzelne Lufträume weiterhin geschlossen sind. Dertour Suisse steht hierzu in engem Austausch mit Airlines und lokalen Partnern.
Welche Massnahmen gelten für Neuanreisen?
Für Pauschalreisen übernimmt Dertour Suisse bei annullierten Neuanreisen die anfallenden Annullationskosten. Sollten Gäste ab dem jetzigen Zeitpunkt für Anreisen bis und mit 15. Mai 2026 selber eine Alternative in obige Zielgebiete buchen, gehen allfällige Mehrkosten zu Lasten der Kundinnen und Kunden. Bei Nur-Land-Buchungen gehen allfällige Hotelstornokosten ebenfalls zu Lasten der Kundinnen und Kunden. Für reine Flugbuchungen gelten die jeweiligen Bedingungen der Airline.
Was passiert mit den Kosten für die Kundinnen und Kunden?
Für Gäste mit geplanter Rückreise bis und mit 15. Mai 2026 gilt bei Pauschalreisen:
Sollte die Airline keine Umbuchung anbieten, unterstützt Dertour Suisse bei der Organisation einer alternativen Rückreise innerhalb der gebuchten Klasse. Allfällige Mehrkosten gehen zulasten der Kundinnen und Kunden. Ein möglicher Regress gegenüber der Airline ist im Einzelfall zu prüfen.
Notwendige Hotelverlängerungen versucht Dertour über die ursprünglich gebuchte Airline abzuwickeln. Sofern keine Kostenübernahme durch die Airline erfolgt, bietet Dertour eine entsprechende Hotelbuchung an. Allfällige Mehrkosten gehen zu Lasten Kunden.
Bei Nur-Flug-Buchungen liegt die Umbuchungspflicht grundsätzlich bei der Airline.
Bei Nur-Land-Buchungen gehen die Stornokosten der Hotels zu Lasten der Kundinnen und Kunden.
Reisen mit Via-Flügen bis und mit 15. Mai 2026:
Bei Reisen mit Via-Flügen über betroffene Drehkreuze bemüht sich Dertour laut eigenen Angaben bei Pauschalreisen um eine Umbuchung auf alternative Verbindungen oder ermöglichen eine kostenfreie Annullation gemäss den geltenden Bedingungen.
Bei Nur-Flug-Buchungen gelten die Annullationsbedingungen gemäss Airline.
Bei Nur-Land-Buchungen bei Via-Flügen gehen die Stornokosten der Hotels zu Lasten der Kundinnen und Kunden.
Reisenden empfiehlt Dertour Suisse, die Hinweise des EDA aufmerksam zu verfolgen, Menschenansammlungen zu meiden und den Anweisungen lokaler Behörden Folge zu leisten. Bei Unsicherheiten wird eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Buchungsstelle oder dem Pikettdienst empfohlen. (TI)








