Deutschland: 2G-Regelung und mögliche Impfpflicht

Angela Merkel: «Eine Impfpflicht könnte dann ab Februar 2022 gelten.»
©Gerd Altmann auf Pixabay

Im Kampf gegen die vierte Welle der Corona-Pandemie verschärft Deutschland eine Reihe von Massnahmen. In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen künftig nur noch gegen das Coronavirus-Geimpfte oder von einer Infektion Genesene Zugang. Ungeimpfte dürfen künftig nur noch Läden des täglichen Bedarfs (z. B. Supermärkte) betreten und müssen ihre Kontakte einschränken.

Die in einigen Bundesländern schon geltende 2G-Regel soll nach einem Beschluss von Bund und Ländern deutschlandweit ausgeweitet werden und unabhängig von der jeweiligen Inzidenz gelten.

Clubs und Diskotheken werden bei hohen Corona-Infektionszahlen wegen des Ansteckungsrisikos geschlossen. Dies gilt ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100’000 Einwohner, wie die geschäftsführende Bundeskanzlerin Angela Merkel sagte. Bei einer Inzidenz von 350 gilt für alle privaten Feiern und Zusammenkünfte eine Beschränkung auf 50 Teilnehmer in Innenräumen und auf 200 im Aussenbereich.

Merkel bezeichnete die Lage in Deutschland als sehr ernst. Die vierte Welle müsse gebrochen werden, sagte sie. Eine allgemeine Impfpflicht soll im Bundestag entschieden werden. «Eine Impfpflicht könnte dann ab Februar 2022 gelten», so Merkel. (TI)

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