Diese Corona-Regeln gelten neu auf Mallorca

Ganz Spanien verlangt bei der Einreise weiterhin, auch für Geimpfte und Genesene, einen PCR-Test.
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Am 9. Mai ging der Alarmzustand in Spanien und somit auch auf Mallorca zu Ende. Gleichwohl hat der balearische Gerichtshof für die Insel eine Reihe von Restriktionen für weiterhin gültig erklärt. Er gab somit grünes Licht für einen Massnahmenkatalog der Balearen-Regierung, die darauf bestanden hatte, diverse Vorgaben zu verlängern. 

Ministerpräsidentin Francina Armengol hielt diesen Schritt für wesentlich, um das derzeitige niedrige Niveau der Ansteckungen halten zu können. Somit gelten einige Bestimmungen des spanischen Alarmzustandes faktisch auf Mallorca fort, nachdem das Gericht seine Zustimmung gegeben hatte. Wie «mallorcamagazin.com» schreibt, gelten die neuen Regeln somit von 9. Mai bis vorerst 23. Mai 2021. 

Es handelt sich um folgende Massnahmen: 

  • Einreise

Ganz Spanien verlangt bei der Einreise weiterhin, auch für Geimpfte und Genesene, einen PCR-Test. Er darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen.

  • Ausgangssperre

Die nächtliche Ausgangssperre gilt weiterhin zwischen 23 und 06 Uhr. 

  • Gesundheitskontrollen bei der Einreise aus spanischen Regionen auf die Balearen 

Personen, die mit spanischen Inlandsflügen oder per Fähre einreisen wollen, müssen sich einer Frage über den Grund ihrer Reise und einer Gesundheitskontrolle unterziehen. Sie, aber auch Residenten, die sich länger als 72 Stunden ausserhalb der Balearen aufgehalten hatten, müssen einen negativen Corona-Test vorlegen oder sich bei Ankunft auf den Balearen einem Antigentest unterziehen, innerhalb von 48 Stunden einen PCR-Test durchführen lassen oder eine Quarantäne von 10 Tagen einhalten. 

  • Zusammenkünfte im Freundes- und Familienkreis

Die bislang geltenden Bestimmunen bestehen fort: Bei Familien- und Freundestreffen können maximal sechs Personen in öffentlichen und privaten Räumen zusammenkommen. In Innenräumen dürfen Treffen von Personen aus maximal zwei Haushalten stattfinden. 

  • Gastronomie 

Seit dem 9. Mai dürfen Bar- und Restaurantterrassen täglich ununterbrochen bis 22:30 Uhr geöffnet bleiben. Die Tische sind für maximal 4 Personen ausgelegt. Die Anzahl der Haushalte ist nicht mehr begrenzt. 

In den Innenräumen der Bars und Restaurants dürfen Gäste voraussichtlich erst wieder ab dem 24. Mai bedient werden, bei einer 50-prozentigen Auslastung der Kapazität. 

  • Spielsalons 

Sie dürfen jeden Tag bis 22:00 Uhr öffnen, bei 50-prozentiger Kapazität und ohne Verzehrangebote. 

  • Einzelhandel und Einkaufszentren 

Die Öffnungszeiten aller nicht-essentiellen Geschäfte werden von 21 auf 22 Uhr verlängert. Die maximale Einlasskapazität beträgt 75%. Bei Einkaufszentren bleibt die Einlasskapazität auf 50% reduziert. 

  • Strände und Parks 

Die Playas können genutzt werden zwischen 6 und 21 Uhr. Sie sind offen für Gruppen von bis zu sechs Personen, die aus bis zu sechs unterschiedlichen Haushalten stammen können. Selbiges gilt für die Nutzung der Parks und und öffentlichen Grünzonen. 

  • Sport im Freien 

Dieser Bereich beinhaltet Wanderaktivitäten und kann in Gruppen von bis zu 15 Personen durchgeführt werden. 

  • Fitness-Studios 

Bei allen Indoor-Aktivitäten ist die Maske obligatorisch, die Kapazität wird von 30 auf 50% erhöht. Bei Aktivitäten von geringer Intensität dürfen je nach Räumlichkeit bis zu 15 Personen teilnehmen, bei Aktivitäten von hoher Intensität sind es maximal 10 Personen. 

  • Sportevents 

Maximal 500 Zuschauer sind im Freien zugelassen. Bis zu 200 dürfen es in Innenräumen sein. 

  • Kultur

In Kinos und Zirkussen dürfen bei einer Besucherobergrenze von 45% auch Speisen verzehrt werden. Theater, Hörsäle und Konzertsäle dürfen bis zu 50% ausgelastet sein. (TI)