EDA passt Reisehinweise für Türkei an

Neu wird auf mögliche Verhaftungen ohne gerichtliche Anordnung hingewiesen.

Das Schweizer EDA hat seine Reisehinweise für die Türkei leicht verschärft (eine Reisewarnung besteht jedoch nach wie vor nicht). Nach dem Putschversuch im Juli 2016 und dem danach ausgerufenen Notstand in der Türkei hatte das Departement bereits vor möglichen Einschränkungen gegen Grundrechte wie Versammlungs- und Bewegungsfreiheit hingewiesen. Neu heisst es: Ausserdem können während des Notstands Verhaftungen ohne gerichtliche Anordnung vorgenommen sowie Ein- oder Ausreisesperren verfügt werden.

Vorsicht vor kritischen Äusserungen in sozialen Medien
Ausserdem weist das EDA schon länger darauf hin, dass Äusserungen oder Handlungen, welche den Staat, dessen Institutionen oder hochrangige Persönlichkeiten in irgendeiner Form beleidigen oder verunglimpfen, verboten sind und mit Bussen oder Haftstrafen belegt werden könnten. Seit gestern gilt zudem folgender Hinweis: «Unter diesen Strafbestand können auch regierungskritische Äusserungen im Internet und in den sozialen Medien fallen.» Bereits bestehend war der Hinweis, dass die türkischen Behörden türkisch-schweizerische Doppelbürger ausschliesslich als türkische Staatsangehörige betrachten und die Gewährung von konsularischem Schutz durch die Schweiz nicht in jedem Fall zulassen.

Genaue Beobachtung der Lage
Vergangene Woche hatte Deutschland seinen Reisehinweis nach der Verhaftung eines deutschen Menschenrechtlers angepasst. Auf Anfrage von TI dazu sagte das Schweizer EDA noch letzten Donnerstag: «Die Schweiz pflegt mit der Türkei einen Dialog auf verschiedenen Ebenen, der sich in den letzten Monaten intensiviert hat. Dieser Dialog wird weiter geführt.» Die Reisehinweise würden laufend überprüft und bei Bedarf angepasst.

Zudem lässt das EDA wissen: «Die Schweiz hat über ihre Botschaft in Ankara bei den türkischen Behörden sowie im Europarat und in der OSZE wegen der Festnahme von zehn Menschenrechtsverteidigern interveniert. Die Schweiz beobachtet die Menschenrechtslage in der Türkei weiterhin genau und wird sich auch in Zukunft für die Einhaltung der Grundfreiheiten und Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sowie der internationalen Verpflichtungen der Türkei einsetzen. Unser Land steht dabei auch in engem Kontakt mit anderen Staaten und spricht sich mit diesen über geeignete Schritte ab.» (SG)