Wegen steigender Corona-Inzidenzen hat Litauen die Schweiz als «rot» und damit als Risikogebiet eingestuft. Damit besteht für Schweizer, die nach Litauen einreisen wollen, grundsätzlich Quarantäne- und Testpflicht. Befreit davon sind Personen, die vollständig gegen Covid-19 geimpft (zwei Impfdosen plus 14 Tage Wartezeit) oder nachweislich von der Erkrankung genesen sind.
So ist erstens bei Einreise ein höchstens 72 Stunden alter negativer PCR-Test oder 48 Stunden alter Antigen-Test vorzulegen. Zweitens müssen sich die Personen in eine zehntägige Quarantäne begeben. Diese kann durch einen negativen Corona-Test (auf eigene Kosten) ab dem siebten Tag verkürzt werden. Eine Verkürzung ist nur mit einem PCR-Test möglich, Antigen-Tests sind aktuell nicht zugelassen. Eine Freitestung aus der Quarantäne nach sieben Tagen ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Die Quarantäne muss an einem Ort durchgeführt werden, der über mindestens ein getrenntes Schlafzimmer von nichtquarantänepflichtigen Personen verfügt. Kontakt zu diesen Personen muss während dieser Zeit vermieden werden. Der Besuch von Geschäften etc. ist nicht gestattet.
Jeder Einreisende – ob geimpft, genesen oder ungeimpft – muss sich vor Einreise online bei der zuständigen litauischen Behörde registrieren. Bei Einreise ist der übermittelte QR-Code vorzuweisen. Die Registrierung ist maximal 48 Stunden vor Einreise möglich.
Die Durchreise durch Litauen ist grundsätzlich möglich, eine vorherige Registrierung bei der zuständigen Behörde ist notwendig. Der Transit von Schweizerinnen und Schweizer, die aus Drittstaaten einreisen, ist gestattet, jedoch nur ohne Übernachtung in Litauen. (TI)