Marokko verbietet ungeimpften Schweizer*innen die Einreise

Die Schweiz befindet sich neu auf der «Liste A» des Landes.
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Seit dem 18. November befindet sich die Schweiz auf der «Liste A» von Marokko. Diese Änderung hat zur Folge, dass eine Einreise mit einem PCR-Test ab sofort nicht mehr möglich ist. Die vollständige Impfung ist nun Pflicht. Nicht geimpfte Schweizerinnen und Schweizer können aus diesem Grund nicht mehr einreisen.

Passagiere, die aus Ländern der «Liste A» kommen, können gegen Vorlage folgender Dokumente in Marokko einreisen:

  • Eine Bescheinigung, dass der Fluggast vollständig gegen SARS-CoV-2 geimpft ist (mindestens zwei Wochen nach Verabreichung der zweiten Dosis des Impfstoffs oder des Ein-Dosis-Impfstoffs).
  • Das ordnungsgemäss ausgefüllte und unterzeichnete Gesundheitsformular, insbesondere die Adresse des Fluggastes und zwei Telefonnummern, die es ermöglichen, den Gast während der ersten 10 Tage nach seiner Ankunft in Marokko im Bedarfsfall erreichen zu können. Das Formular kann heruntergeladen werden, wird aber auch an Bord des Flugzeugs verteilt.

(TI)