Maskenpflicht an den Stränden der Türkei

Aktualisiert am 10.09.2020
Die türkische Regierung verschärft die Corona-Massnahmen bis mindestens zum 21. September.
Antalya © Shutterstock

An allen öffentlichen Stätten der Türkei müssen ab sofort laut einem Bericht der deutschsprachigen «Hürriyet»-Ausgabe Schutzmasken getragen werden. Damit soll die Ausbreitung der Corona-Epidemie eingedämmt werden. Laut Statistiken des türkischen Gesundheitsministeriums lag die Rate der Neuinfektionen mit 1761 Fällen zuletzt auf einem Vier-Monats-Hoch. Allerdings hat sich die Zahl der Testungen im Vergleich zu damals auch verdreifacht.

Die verschärfte Maskenpflicht gilt laut dem «Hürriyet»-Bericht für öffentliche Strände, öffentliche Plätze, Strassen, Parks, Märkte, öffentliche Verkehrsmittel und Arbeitsplätze. Zudem ist es ab sofort verboten, in öffentlichen Verkehrsmitteln stehend mitzufahren, nachdem zuletzt offenbar häufiger die Passagier-Höchstzahl überschritten worden war.

Für Hotels und hoteleigene Bereiche (z.B. KinderClub, Pool, Strand, Restaurant, etc.) gilt diese generelle Regelung nicht. Das bedeutet, dass für alle Bereiche innerhalb einer Hotelanlage das jeweilige Hotel eigenverantwortlich entsprechende Regeln aufstellen kann. Für fast alle Hotels gilt dabei: Maskenpflicht in öffentlichen geschlossenen/überdachten Bereichen (z.B. Lobby) mit Ausnahme von Restaurants/Bars.

Auch die Gastronomie muss mit weiteren Einschränkungen leben. Ab sofort darf ab Mitternacht keine Musik mehr gespielt werden. Die Schulen haben seit Ende August den Betrieb auf Fernunterricht umgestellt. Aktuell ist geplant, am 21. September schrittweise wieder zum Regelbetrieb überzugehen. (TI)