So startet Kroatien in den Sommer

Genesene und Geimpfte dürfen ohne Tests und Quarantäne einreisen.
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Kroatien steht seit dem 3. Juni nicht mehr auf der Risikoländer-Liste des Bundesamts für Gesundheit. Für die Rückreise in die Schweiz müssen Reisende aus Kroatien seit einer Woche nicht mehr in Quarantäne. Wer mit dem eigenen Auto unterwegs ist, kann sogar ohne Testen und ohne Meldeformular wieder in die Schweiz einreisen.

Doch wie sieht es eigentlich mit den Bestimmungen für die Einreise nach Kroatien aus? Branimir Toncinic, Direktor des kroatischen Fremdenverkehrsamtes für die Schweiz und Österreich mit Sitz in Wien, hat die Einreise-Regeln für Schweizer zum Saison-Start anlässlich einer Pressekonferenz erklärt. Und, es sei gut möglich, dass im Verlaufe des Sommers weitere Lockerungen folgen werden.

Die Bestimmungen im Überblick

Passagiere aus EU-Ländern, die auf der Covid-19-Karte des Europäischen Zentrums für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten (European Center for Disease Control – ECDC)  als orange, rot oder dunkelrot markiert sind, können nur ohne Testnachweis nach Kroatien einreisen, wenn sie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff oder mit „Gamelaya“ (Sputnik V) geimpft wurden oder von Covid-19 genesen sind. Für Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene akzeptiert Kroatien auch einen aktuellen negativen Corona-Test.

Für die meisten Touristen aus Nicht-EU-Staaten gelten im Grossen und Ganzen die selben Regeln, ausser dass sie zusätzlich eine Buchungsbestätigung ihrer Ferienunterkunft vorweisen müssen. Reisende aus Südafrika, Brasilien oder Indien müssen sich jedoch unabhängig von ihrem Impfstatus einer Quarantäne unterziehen.

Regeln für Nicht-Geimpfte

  • Alle Reisende, die in die Republik Kroatien einreisen, müssen eine Buchungsbestätigung haben und das Online-Formular Enter Croatia ausfüllen: https://entercroatia.mup.hr/
  • Alle Personen die aus grünen Ländern/Regionen in die Republik Kroatien in die Ferien kommen, müssen keinen Test vorlegen und sich nicht selbst isolieren.
  • Alle andere EU-Bürger sowie Drittstaatsangehörige müssen bei der Einreise nach Kroatien einen negativen PCR-Test vorlegen (max. 72 Stunden alt) oder einen negativen Antigen-Schnelltests der nicht älter als 48 Stunden und in der von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannten gemeinsamen Liste zu Schnelltests für Antigene aufgeführt ist oder müssen sich bei der Ankunft in Kroatien testen lassen und in Selbstisolation bleiben, bis ein negatives Testergebnis vorgelegt wird.
  • Bei einem im Ausland durchgeführten Antigen-Schnelltest muss der Hersteller des Tests und/oder der Handelsname des Tests sichtbar sein und muss von einer Gesundheitsinstitution/Labor ausgestellt und von einem Arzt unterzeichnet/überprüft werden.  Andernfalls wird es nicht als glaubwürdige Feststellung für die Einreise in die Republik Kroatien akzeptiert.
  • Kinder unter 12 Jahren, die mit ihren Eltern reisen, sind von der Verpflichtung zur Vorlage eines negativen Testergebnisses und zur Selbstisolierung ausgenommen, wenn ihre Eltern einen negativen Test, ein Covid-19-Impfzertifikat oder in den letzten 6 Monaten von Covid-19 genesen sind.

Regeln für Genesene

  • Personen, die in den letzten 6 Monaten von Covid-19 genesen sind, sind von der Pflicht ausgenommen, bei der Einreise in die Republik Kroatien einen negativen Test vorzuweisen und in die Selbstisolation zu gehen.
  • Als Nachweis, dass sie Covid-19 überstanden haben, müssen Reisende entweder einen positiven PCR- oder Antigen-Test oder auch eine ärztliche Bescheinigung, dass sie Covid-19 überstanden haben, vorlegen. (Dieses Zertifikat ist frühestens am elften Tag nach dem positiven Testergebnis gültig).

Regeln für Geimpfte

  • Wenn eine Person sich von einer Covid-19-Infektion erholt hat und nach der Krankheit mit mindestens einer Impfstoffdosis geimpft wurde, ist sie nach Erhalt des Impfstoffs 5 Monate lang von der Vorlage eines negativen Tests und der Selbstisolierungspflicht befreit.
  • Personen mit einem Covid-19-Impfzertifikat sind von der Verpflichtung ausgenommen, ein negatives Testergebnis vorzuweisen und in Selbstisolation zu gehen. Aus dem Zertifikat muss hervorgehen, dass seit der zweiten Impfdosis mindestens 14 Tage vergangen sind (für Impfstoffe, die nur in einer Dosis erhalten wurden und 14 Tage ab der 1. Dosis gültig sind).
  • Wenn ein Nachweis über eine Impfung mit der ersten Dosis mit Pfizer, Moderna oder Gamaleya vorgelegt werden kann, ist die Einreise in die Republik Kroatien im Zeitraum vom 22. bis 42. Tag nach Erhalt des Impfstoffs ohne Test und Quarantäne bei Einreise möglich (oder bei der AstraZeneca-Impfung vom 22. bis 84. Tag nach Erhalt der ersten Dosis). (TI)