Nepal öffnet Grenzen für Touristen

Geimpfte können quarantänefrei einreisen, müssen jedoch einen negativen Test vorlegen.
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Im Mai dieses Jahres wurde Nepal noch ausserplanmässig vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Hoch-Risikoland eingestuft und auf die BAG-Liste gestellt. Nun öffnet das Land nach langer Zeit wieder ihre Grenzen für Touristen. Seit Ende September ist die Einreise nach Nepal auf dem Luft- wie Landweg wieder möglich.

Für alle Einreisenden nach Nepal ist ein negativer PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) vorzulegen, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf. Kinder unter fünf Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Ebenfalls muss vor Abflug ein Online-Formular ausgefüllt und den damit generierten Barcode bei Check-in als Ausdruck oder Screenshot vorgewiesen werden.  

Vollständig geimpfte Reisende müssen nach Ankunft in Nepal nicht mehr in Quarantäne. Ausserdem wurde der «Visa-on-Arrival»-Service für Geimpfte wieder eingeführt. Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung für vollständigen Impfschutz gemäss den WHO Richtlinien. Der Impfnachweis (in Englisch) ist mitzuführen. Personen unter 18 Jahre sind von der Nachweispflicht ausgenommen.

Für ungeimpfte oder nicht vollständig geimpfte Reisende besteht nach Einreise eine zehntägige Quarantänepflicht, die in einem Vertragshotel der Regierung abgeleistet werden muss, und mit einem PCR-Test am 11. Tag abzuschliessen ist. Eine Hotelbuchung in einem solchen Vertragshotel ist vor Abflug nachzuweisen. Eine Hausquarantäne ist nur für wenige ausgewählte Personengruppen möglich. Eine Verkürzung der Quarantäne ist nicht möglich.

Sie müssen vor der Reise zudem ein Visum bei einer diplomatischen Vertretung beantragen. Die Beantragung eines «Visa-on-Arrival» ist für Ungeimpfte nur nach Vorlage einer Empfehlung durch das jeweilige Reisebüro möglich. 

Die Ausreise aus Nepal über den Luftweg ist für alle Reisenden nur bei Vorlage eines negativen PCR-Testergebnisses (mit Bild und Barcode) möglich, das ausschliesslich in von der Regierung zugelassenen Kliniken ausgestellt werden darf. (TI)