Reisefreiheit soll ab dem 6. Juli für alle Schengen-Staaten gelten

Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich werden per 15. Juni geöffnet – Italien bleibt noch zu.
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Sofern es die epidemische Lage in der Schweiz und in den EU/EFTA-Staaten zulässt, will der Bundesrat die Reisefreiheit innerhalb des Schengenraumes bis spätestens 6. Juli wiederherstellen. Das EJPD beabsichtigt hierfür, die Liste mit den Risikoländern in Zusammenarbeit mit dem EDI und dem EDA sowie in Absprache mit den EU/EFTA-Staaten schrittweise anzupassen. Über weitere Lockerungen der Einreisebeschränkungen gegenüber Drittstaaten wird der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt und in Abstimmung mit den Schengen-Staaten entscheiden.

Italien hat die Aufhebung der Grenzkontrollen zu seinen Nachbarstaaten bekanntlich auf den 3. Juni 2020 angekündigt. Die Schweiz hat Italien darüber informiert, dass eine Aufhebung der Grenzkontrollen gegenüber Italien bereits auf dieses Datum hin noch zu früh wäre. Der Bundesrat beabsichtigt, diesen Schritt mit Italien sowie weiteren Nachbarländern Italiens zu koordinieren. Er wird dabei auch die Grenzkantone, insbesondere das Tessin, einbeziehen.

Bereits Anfang Mai hatten die zuständigen Ministerien in der Schweiz, Deutschland, Frankreich und Österreich vereinbart, sämtliche Reisebeschränkungen zwischen diesen vier Staaten am 15. Juni 2020 aufzuheben, sofern die pandemische Entwicklung dies zulässt. Angesichts der weiterhin positiven Entwicklung sowohl in der Schweiz wie auch in Deutschland, Frankreich und Österreich wird das EJPD diese Grenzöffnungen nach Rücksprache mit dem EDI und dem EDA wie angekündigt per 15. Juni veranlassen. (TI)