Deutschland: Was genau gilt nun für Schweizer?

Seit dem 8. November löst diese die bis dahin geltende Testpflicht ab.
Deutschland freut sich über die Übernachtungszahlen von Schweizer Gästen © iStock

Wer aus Risikogebieten, dazu gehört derzeit auch die Schweiz, nach Deutschland reist, muss sich in eine zehntägige Quarantäne begeben. Seit dem 8. November löst diese die bis dahin geltende Testpflicht ab. In dieser Zeit darf die Wohnung nicht verlassen werden.

TRAVEL INSIDE hat bei der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) nachgefragt, wie die neuen Regeln explizit für Schweizer aussehen:

  • Seit dem 8. November müssen Schweizer laut DZT auf jeden Fall für 5 Tage in Quarantäne. Nach diesen fünf Tagen kann der Test gemacht und bei negativem Resultat die (eigentlich 10-tägige) Quarantäne verkürzt werden. Dieser Test darf aber frühestens am fünften Tag nach der Einreise durchgeführt werden und muss nach der Testung zehn Tage aufbewahrt sowie der zuständigen Behörde auf Verlangen vorlegt werden.
  • Reisende sind verpflichtet, sofort nach der Einreise die für sie zuständige Behörde zu kontaktieren und auf das Vorliegen der Quarantänepflicht hinzuweisen. Dies geschieht seit dem 8. November durch die neue Digitale Einreiseanmeldung. Sie ersetzt die bisherigen Aussteigerkarte in Papierform. Wird dies unterlassen, droht ein Bussgeld von bis zu EUR 25’000.
  • Wenn binnen zehn Tagen nach der Einreise für Covid-19 typische Symptome auftreten, muss ein weiterer Test gemacht werden. Dies kann in einer Arztpraxis oder in einem Testzentrum geschehen.
  • Schweizer aus bestimmten Kantonen können jedoch ohne Test und Quarantänepflicht für unter 24 Stunden nach Baden-Württemberg einreisen – auch z.B. zum Einkaufen (https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/verordnung-fuer-ein-und-rueckreisende/). Auch für Bayern gibt es diese 24-Stunden-Regel für den Grenzverkehr mit Nachbarstaaten https://www.gesetzebayern.de/Content/Document/BayEQV-2
  • Es gibt weitere Ausnahmen für z.B. Geschäftsreisende, Familienbesuche, etc..  
  • Touristische Übernachtungen sind derzeit immer noch verboten.
Risikogebiete

Das Robert-Koch-Institut weist in einer Liste, die permanent aktualisiert wird, etwa 150 der insgesamt 200 Staaten weltweit komplett oder teilweise als sogenannte Risikogebiete aus. In diesen Ländern besteht eine erhöhte Gefahr, sich mit Corona zu infizieren. Die aktuelle Liste der betroffenen Länder findet sich unten oder ist unter diesem Link online einsehbar.

Ob ein Land oder eine Region als Risikogebiet eingestuft werden, prüft die Bundesregierung fortlaufend. Daher kommt es immer wieder auch zu kurzfristigen Änderungen der Liste. Unmittelbar vor jeder Reise sollte daher geprüft werden, ob das Land, in das man fahren oder fliegen möchte, auf dieser Liste steht. (TI)