Die Fakten zur Entlöhnung

Cruise-Update zum Thema ‘Vergütung der Crew auf Kreuzfahrtschiffen’.
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Exklusive Spezial-Ausgabe von Cruise-Insider Beat Eichenberger zum vieldiskutierten Thema ‘Vergütung der Crew’ in der Cruise-Industrie mit der Kreuzfahrt-Koryphäe Larry Pimentel.

Larry Pimentel, ehemaliger President & CEO namhafter Cruise Lines wie Seabourn, Seadream Yacht Club und Azamara, ist heute als Cruise Executive-in-Residence an der FIU Chaplin School of Hospitality & Tourism Management in Miami tätig.

In dieser Funktion veröffentlicht der langjährige Industrie-Leader und -Insider hin und wieder spannende Hintergrundinformationen («Cruise Insights») zu verschiedenen Aspekten der Cruise-Industrie. So kürzlich über die Gehaltsspanne der Crew auf Kreuzfahrtschiffen.


Kreuzfahrt-Koryphäe Larry Pimentel

Larry Pimentel unterstreicht auf Anfrage von TRAVEL INSIDE, dass es sich bei den unten aufgeführten Werten um illustrative monatliche Bandbreiten der Barvergütung handele, und nicht um offizielle Gehaltsstrukturen einer bestimmten Cruiseline.

«Die Angaben wurden entwickelt, um typische Branchenbereiche zu veranschaulichen – nicht, um die spezifischen Seafarers Employment Agreements, Tarifverträge oder steuer- und sozialrechtliche Beratungen für ein individuelles Crewmitglied zu ersetzten», hält Pimentel fest.

Die Bandbreite der Entlöhnung

Die nachstehenden Angaben basieren gemäss Pimentel auf verschiedenen öffentlich zugänglichen Rekrutierungsquellen, Stellenanzeigen und branchenbezogenen Vergütungsberichten vor allem amerikanischer Grossreedereien.

«Sie sollen aber nicht als standardisierte Nettoeinkünfte gelesen werden», unterstreicht Pimentel.

Die Spannen spiegeln in der Regel die Vergütung vor etwaigen persönlichen Einkommenssteuern oder Sozialversicherungs-Verpflichtungen, die für die jeweiligen Seeleute gelten – dazu unten mehr. Bei gästeorientierten Positionen, mit (*) gekennzeichnet, kann das obere Ende erwartete Trinkgelder oder Anreize enthalten.

 

Dies sind die erhobenen monatlichen Lohnspannen:

Bridge (Navigation, Leadership)

  • Captain: 12’000 bis 25’000 USD
  • Chief Engineer: 9000 bis 15’000 USD
  • Staff Captain: 8000 bis 14’000 USD

Technical (Engineering & Operations)

  • Hotel Director: 7000 bis 12’000 USD
  • Cruise Director: 5800 bis 7500 USD
  • Executive Chef: 5000 bis 9000 USD

Hotel Leadership (Guest Experience, Leadership)

  • Casino Manager: 4000 bis 8000 USD
  • Chief Housekeeper: 4000 bis 7000 USD
  • Restaurant Manager: 3500 bis 6500 USD
  • Shore Excursion Manager: 3500 bis 6000 USD
  • Nurse: 3500 bis 6500 USD
  • Guest Services Manager: 3000 bis 5500 USD
  • Security Officer: 2500 bis 5000 USD

Frontline Crew (gästeorientierte Positionen *)

  • Cabin Steward: 1800 bis 4000 USD
  • Waiter: 1500 bis 4000 USD
  • Bartender: 1500 bis 4000 USD

Support-Crew (unversichtbare Betriebsunerstützung)

  • Galley Untility: 1200 bis 2500 USD
  • Housekeeping Utility: 1200 bis 2500 USD
Die komplexe Abzugsstruktur

Zum Thema der Abzüge auf den aufgeführten Beträgen erklärt Pimentel, dass es keine einheitliche weltweite Abzugsstruktur für Kreuzfahrtmitarbeitende gebe.

Der einbehaltene Betrag hänge von mehreren Faktoren ab:

  • Steuerwohnsitz des Seemanns und Staatsbürgerschaft.
  • Flaggenstaat des Schiffes
  • Standort und rechtliche Identität des Arbeitgebers.
  • Bestimmungen des Seafers’ Employment Agreements und allenfalls geltender Tarifverträge.
  • Nationale Doppelbesteuerungsabkommen, bilaterale Sozialversicherungsabkommen und seefahrtspezifischer Steuerregelungen.
  • Einbeziehung von Trinkgeldern, Provisionen, Boni und Ferienentgelte in die ausgewiesene Vergütung.

«Viele international rekrutierte Crewmitglieder werden ohne einbehaltene Einkommenssteuer durch den Kreuzfahrtarbeitgeber bezahlt», erläutert Pimentel. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass das Einkommen steuerfrei ist.

Der Seemann kann weiterhin verpflichtet sein, das Einkommen zu deklarieren und Steuern und Sozialversicherungen im entsprechenden Rechtsraum zu zahlen. Umgekehrt verlangen manche Lohnsysteme gesetzliche Abzüge an der Quelle – die individuellen Umstände unterliegen deshalb dem jeweils geltenden nationalen Recht.

Auch die soziale Absicherung erfordert eine Differenzierung, führt Pimentel weiter aus:

  • Die medizinische Versorgung während des Dienstes an Bord liegt in der Regel gemäss der Maritime Labour Convention (MLC 2006) in der Verantwortung des Schiffseigners. Dies umfasst medizinische Versorgung an Bord und – falls erforderlich – an Land, abhängig von der Konvention, dem Flaggenstaatrecht und dem Arbeitsvertrag.
  • Leistungen bei Arbeitsunfällen, Krankheit, Invalidität und Tod werden üblicherweise durch Versicherungsregelungen des Schiffseigners, geltendes Seerecht, dem Arbeitsvertrag und allenfalls Tarifverträgen abgedeckt.
  • Allgemeine Krankenversicherung für Angehörige, Routinebehandlungen während des Urlaubs und langfristige Absicherung nach Vertragsende sind keine automatisch einheitliche Brancheleistungen. Einige leitende Offiziere und Mitarbeitende erhalten firmengesponserte Pläne, andere Seeleute verlassen sich auf nationale Systeme, private Versicherungen oder selbst finanzierte Absicherung.
Der Wert von Unterkunft, Verpflegung etc.

Unterkunft und Verpflegung an Bord werden Crewmitgliedern während ihres Dienstes üblicherweise kostenlos bereitgestellt. Diese Leistungen sind wesentliche Bestandteile des Lebens und Arbeitens an Bord und im Rahmen des MLC vorgeschrieben; sie werden normalerweise nicht als steuerpflichtige Barvergütungen ausgewiesen.

Die Transportleistungen sind vertragsspezifischer. «Kreuzfahrtunternehmen organisieren und bezahlen in der Regel die erforderlichen Reisen im Zusammenhang mit dem An- und Abmustern gemäss Arbeitsvertrag», erklärt Pimentel.

Die Verantwortung für bestimmte Anreiseflüge, Visa, medizinische Untersuchungen lokale Transfers, Gepäckkosten oder optionale Reisen kann jedoch variieren. Der individuelle Vertrag bleibt das massgebliche Dokument.

«Unterkunft, Verpflegung und erforderlicher Transport haben eindeutig wirtschaftlichen Wert, da sie viele Lebenshaltungskosten reduzieren, die ein landseitiger Arbeitnehmer üblicherweise tragen würde», fasst Pimentel zusammen.

Dennoch wäre er vorsichtig, einen geschätzten «Leistungswert» den Löhnen hinzuzufügen. Crewunterkünfte sind geteilt oder funktional, Mahlzeiten werden in einer Arbeitsumgebung bereitgestellt und Flüge dienen dem Erreichen eines wechselnden Arbeitsplatzes.

Ihr Wert entspricht daher nicht unbedingt dem Marktpreis eines Hotelzimmers, Restaurantbesuchs oder eines Freizeitflugtickets. Eine genauere Bewertung würde das Beschäftigungsangebot in drei Komponenten gliedern:

1 – Barvergütung: vertragliche Löhne, ggf. Überstunden, Trinkgelder, Provisionen, Boni und Urlaubsentgelt.

2 – Beschäftigungsbezogene Leistungen: Unterkunft, Verpflegung, erforderlicher Transport, Uniformen, medizinische Versorgung an Bord und Rückführung.

3 – Langfristige Absicherung: Gesundheitsversorgung ausserhalb des Schiffes, Renten, Arbeitslosenversicherung, Invaliditätsleistungen und nationale Sozialversicherungsansprüche.

Zusammengefasste Schlussanmerkung

Für Larry Pimentel lautet die zentrale Erkenntnis: «Die Vergütung an Bord kann nicht allein anhand des Monatslohns bewertet werden». Eine korrekte Einschätzung muss berücksichtigen, ob die Vergütung nur während des Dienstes oder über die gesamte Freistellungsrotation hinweg gezahlt wird.

Mitbestimmend sind zudem Vertragsdauer, Arbeitszeiten und Belastung, Variabilität der Trinkgelder, Abwesenheit von zu Hause, vermiedene Lebenshaltungskosten an Bord sowie steuerliche und sozialrechtliche Situation des Mitarbeiters.

«Das ist ein komplexes Thema, da Crewmitglieder aus über 60 Ländern stammen und Schiffe unter vielen verschiedenen Flaggen fahren. Zudem gelten in vielen Bereichen die Regeln der Internationalen Maritime Organization – nicht die Regeln des Landes, aus dem das Crewmitglied stammt.

Beat Eichenberger