
Es ist höchst selten, dass sowohl die gewerkschaftliche Vertretung der Cockpit- als auch diejenige der Kabinenbesatzung ihre Mitglieder zum Streik aufrufen.
Der Streik betrifft alle Flüge der Lufthansa und der Regionalairline Lufthansa Cityline zwischen 00.01 Uhr und 23.59 Uhr am 12. Februar 2026. Wie die FVW schreibt, kritisiert die Lufthansa die extrem kurzfristige Ankündigung der Gewerkschaften, die die Passagiere extrem hart und unverhältnismässig treffe. «Das genaue Ausmass der Ausfälle sei noch nicht bekannt», erklärte ein Sprecher der Lufthansa am Dienstagabend. «Kunden werden in jedem Fall automatisch benachrichtigt, sollte ihr Flug betroffen sein.»
Die Hintergründe
Gemäss der Gewerkschaft Cockpit führten die sieben ergebnislosen Verhandlungsrunden über die betriebliche Altersversorgung der Pilotinnen und Piloten der Lufthansa und Lufthansa Cargo zu dem Streikaufruf.
«Wir hätten eine Eskalation sehr gerne vermieden», betont VC-Präsident Andreas Pinheiro. «Wir waren jederzeit gesprächsbereit und haben mehrfach versucht, Bewegung in die Verhandlungen zu bringen. Dass es nun dennoch zu diesem Streik kommt, liegt in der Verantwortung des Arbeitgebers.»
Die VC bittet betroffene Passagiere um Verständnis. «Streiks sind niemals Selbstzweck und werden von uns nicht leichtfertig eingesetzt», erklärt VC-Präsident Andreas Pinheiro. «Gerade weil wir uns der Auswirkungen auf Passagiere bewusst sind, gehen wir verantwortungsvoll vor. Nach der Urabstimmung Ende September haben wir der Lufthansa bewusst mehrere Monate Zeit eingeräumt, um doch noch zu einer verhandlungsfähigen Lösung zu kommen. Dieses Zeitfenster wurde erneut von dem Arbeitgeber nicht genutzt.»
Die Gewerkschaft UFO (Unabhängigen Flugbegleiter Organisation (UFO) e. V. ) ruft ihre Mitglieder zum Streik auf weil sie auf einem Abschluss eines ‘Tarifvertrags Sozialplan’ mit der Lufthansa Cityline GmbH und auf dem Abschluss Manteltarifvertrags mit der Lufthansa besteht. UFO schreibt in ihren Streickaufrufen, dass im Falle der Lufthansa Cityline GmbH die Arbeitgeberin nicht ausreichend auf die Forderungen eingegangen sei und die Gewerkschaft hingehalten und dass im Falle der Lufthansa sich die Arbeitgeberin überhaupt weigerte Verhandlungen aufzunehmen. (BRA)








