ECTAA verlangt Insolvenzabsicherung für Fluggesellschaften

ECTAA fordert dringend Insolvenzschutz für Fluggesellschaften, da der Konkurs von Air Belgium erneut Millionenverluste für Reisebüros, Reiseveranstalter und Kunden zur Folge hat.
©Christian Lue / Unsplash

Die European Travel Agents’ and Tour Operators’ Association (ECTAA) erneuert ihre Forderung nach der raschen Einführung eines obligatorischen Insolvenzschutzes für Fluggesellschaften in Europa nach dem Konkurs von Air Belgium, der zu ausstehenden Erstattungsansprüchen von Fluggästen in Höhe von fast Euro 8 Mio. geführt hat, von denen mehr als Euro 5 Mio. über Reisevermittler (Reisebüros und Reiseveranstalter) verkauft wurden.

Am 18. September 2023 kündigte Air Belgium an, alle Passagierlinienflüge einzustellen und sich auf Fracht und Flugzeugleasing zu konzentrieren. Die Fluggesellschaft wurde bald darauf gerichtlich reorganisiert und, da sie sich nicht erholen konnte, am 30. April 2025 für insolvent erklärt. Infolgedessen ist es unwahrscheinlich, dass Tausende von Fluggästen Erstattungen für ihre stornierten Flüge erhalten, da die verbleibenden Forderungen nun Teil des Konkursverfahrens sind.

Ungerechte finanzielle Belastung für Reisevermittler

Das Ausmass des Verlustes unterstreicht die wichtige Rolle der Reisevermittler auf dem Flugreisemarkt. Er macht aber auch schmerzlich deutlich, wie stark Reisevermittler von Insolvenzen von Fluggesellschaften betroffen sind. Wenn ein Reisevermittler ein Flugticket als Teil einer Pauschalreise verkauft und die Fluggesellschaft in Konkurs geht, ist der Veranstalter der Pauschalreise gesetzlich verpflichtet, seinen Kunden ein alternatives Ticket anzubieten – oft ohne Aussicht, die ursprünglichen Gelder von der insolventen Fluggesellschaft zurückzuerhalten.

Dies stellt eine ungerechte finanzielle Belastung für Reisevermittler dar, die die durch den Konkurs der Fluggesellschaft verursachten Verluste tragen müssen. Reisevermittler sind zu 98% KMU und häufig Kleinstunternehmen.

1200 Konkursfälle in 25 Jahren

Da Flugtickets in der Regel im Voraus, oft Monate im Voraus, bezahlt werden müssen, besteht ein grundlegendes Risiko für Reisevermittler, Kunden und Steuerzahler gleichermassen. Insolvenzen von Fluggesellschaften sind keine Seltenheit. In den letzten 25 Jahren gab es rund 1200 Insolvenzen von kommerziellen Passagierfluggesellschaften.

«Der Konkurs von Air Belgium ist ein weiterer deutlicher Hinweis darauf, dass das derzeitige System sowohl Verbraucher als auch Reisevermittler inakzeptablen Risiken aussetzt. Die Fluggesellschaften müssen verpflichtet werden, finanzielle Garantien zur Deckung ihrer Verbindlichkeiten im Falle einer Insolvenz zu stellen», sagte Frank Oostdam, Präsident der ECTAA.

Eine gesetzgeberische Chance für einen echten Wandel

Jetzt bietet sich eine einmalige Gelegenheit, dieses seit langem bestehende Problem anzugehen. Der Rat der Europäischen Union erörtert derzeit die Überarbeitung der Verordnung über Fluggastrechte (Verordnung 261/2004). Die ECTAA fordert die politischen Entscheidungsträger auf, diese Gelegenheit zu nutzen und eine eindeutige Bestimmung aufzunehmen, die die Fluggesellschaften verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, die die Erstattung von Flugscheinen garantieren, wenn Flüge aufgrund der Einstellung des Betriebs oder des Konkurses einer Fluggesellschaft annulliert werden. Eine solche Massnahme wäre leicht umsetzbar und würde endlich den Schutz bieten, den Verbraucher und Reisevermittler dringend benötigen.

Die ECTAA setzt sich weiterhin für einen obligatorischen Schutzmechanismus gegen den Konkurs einer Fluggesellschaft ein, ähnlich dem dänischen Garantiefonds für Flugtickets, der sicherstellt, dass Verbraucher und Reisevermittler bei einem Konkurs der Fluggesellschaft nicht leer ausgehen. Angesichts der Insolvenzen von Fluggesellschaften, von denen in den letzten Jahren Millionen von Fluggästen betroffen waren, war die Notwendigkeit eines soliden Schutzes noch nie so dringend.

«Reisevermittler sind das Rückgrat des Reise-Ökosystems und sorgen für Auswahl und Service für die Verbraucher. Aber ohne angemessenen Schutz sind sie gezwungen, die finanziellen Folgen des Missmanagements der Fluggesellschaften zu tragen. Die Zeit zum Handeln ist jetzt gekommen», fügte Oostdam hinzu. (TI)