ECTAA verteidigt Gutscheinlösung bei der EU

Die EU-Kommission hat Verfahren gegen 10 Mitgliedstaaten eingeleitet, die in der Corona-Krise für ihre Reisebranchen Gutscheinlösungen statt Barrückzahlungen bei Pauschalreisen ermöglichten. Die verletze die Pauschalreiserichtlinie der EU, die zwingend die Rückzahlung mit Geld verlangt.   Der ECTAA, der Europäische Verband der Reisebüros und Reiseveranstalter, hat nun in Brüssel protestiert. Das Vorgehen der EU stehe im
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Die EU-Kommission hat Verfahren gegen 10 Mitgliedstaaten eingeleitet, die in der Corona-Krise für ihre Reisebranchen Gutscheinlösungen statt Barrückzahlungen bei Pauschalreisen ermöglichten. Die verletze die Pauschalreiserichtlinie der EU, die zwingend die Rückzahlung mit Geld verlangt.

 

Der ECTAA, der Europäische Verband der Reisebüros und Reiseveranstalter, hat nun in Brüssel protestiert. Das Vorgehen der EU stehe im Einklang mit der Position, die die Kommission seit Beginn der Krise eingenommen hat, kritisiert der Verband: «Die Verbraucherrechte müssen unter allen Umständen gewahrt werden, auch wenn die ganze Welt aufhört zu reisen, die Freizügigkeit unterdrückt wird, Tausende von Flügen und Pauschalreisen gestrichen werden und Hunderttausende von Arbeitsplätzen verloren gehen oder gefährdet sind.»

Bedauerlich sei, dass trotz zahlreicher Vorschläge der ECTAA und der gesamten Reise- und Tourismusbranche auf EU-Ebene keine konkreten Massnahmen zur Hilfe für die Reisebranche ergriffen wurden, um gemeinsame Lösungen zur Bewältigung der globalen aussergewöhnlichen Umstände zu finden. Diese Untätigkeit habe dazu geführt, dass einzelne Mitgliedstaaten verschiedene Notfallinitiativen ergriffen haben, um Arbeitsplätze und Rückerstattungen der Verbraucher zu schützen. «Pauschalreise-Gutscheine sind für Pauschalreiseveranstalter ein äusserst wichtiges Sicherheitsnetz zur Vermeidung von Masseninsolvenzen und für die Kunden die beste Alternative zur Rückerstattung», sagt ECTAA-Präsident Pawel Niewiadomski.

Der ECTAA erinnert daran, dass die Gutscheinlösung in der EU auch für die Konsumenten die beste Lösung sein könne. Der Pauschalreisevoucher sei flexibel und vor der Insolvenz der Veranstalter geschützt sind und das einzige Instrument , das die Rückerstattung der Verbraucher garantiert. Wie die EU in ihrer Empfehlung über Gutscheine am 13. Mai 2020 im Falle der Insolvenz von Veranstaltern oder Beförderungsunternehmen selber feststellt, bestehe die Gefahr, dass viele Reisende und Passagiere überhaupt keine Rückerstattung erhalten, da ihre Ansprüche gegenüber Veranstaltern und Beförderungsunternehmen nicht geschützt sind. (TI)