Erleichterung bei der Werbung für Pauschalreisen

Für die Preisangabe im Inserat reicht eine Webseite oder ein QR-Code.
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Rolf Metz. © zVg

Werben für Pauschal- und Flugreisen wird einfacher: Neu müssen die Details zum Preis nicht mehr ausführlich in jedem Inserat aufgeführt werden. Ein QR-Code oder eine Web-Adresse, die direkt zu den Bedingungen für den Preis führt, reicht seit dem 1. Juli, wie Reiserecht-Jurist Rolf Metz in seinem neusten Newsletter schreibt.

Wer mit einer Preisangabe für Pauschal- und Flugreisen wirbt, muss gemäss Preisbekanntgabe-Verordnung das Angebot genau spezifizieren: Was man für den genannten Preis genau bekommt (Leistungen) und unter welchen Bedingungen der Preis gilt, etwa bei Aktionen.

Gemäss bisheriger Rechtssprechung mussten diese Angaben ausführlich in allen Werbemitteln erfolgen. Neu darf man beispielsweise in Inseraten einen gut lesbaren Verweis auf eine Webseite verwenden, wo die detailierten Preisbedingungen ersichtlich sind. Damit lässt sich kostspielige Werbefläche einsparen oder attraktiver nutzen.

Webadresse oder QR-Code müssten direkt zum entsprechenden Angebot mit den detaillierten Bedingungen und Leistungen für den Preis führen. «Es wäre also nicht zulässig, dass nur die Startseite der Webpräsenz erscheint oder sonstwie der Nutzer auf der Website blättern muss, bis er zu den vorgeschriebenen Angaben kommt» so Jurist Metz. (TI)