ESTA USA: Heinz Zimmermann versucht Klarheit zu schaffen

Der Chairman Visit USA Committee Switzerland über die mögliche Ausweitung von Angaben im ESTA-Antragsprozess.
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Der ‘Executive Order 14161’ von US Präsident Donald Trump gab und gibt viel zu reden und noch mehr zu schreiben.

Die US-Amerikanische Zoll- und Grenzschutzbehörde (CBP) muss Massnahmen vorschlagen, um die Sicherheit der US-Bevölkerung vor Ausländern zu schützen. Es geht gegen Ausländer, die terroristische Anschläge verüben, die nationale Sicherheit bedrohen, hasserfüllte Ideologien vertreten oder auf andere Weise die Einwanderungsgesetze für böswillige Zwecke ausnutzen wollen.

Unter den vorgeschlagenen Massnahmen ist bekanntlich die Stilllegung des ESTA-Antragprozesses über die Webseite und dessen massive Ausweitung von obligatorischen Angaben, u.a. die Offenlegung der Social Media-Konten der vergangenen fünf Jahre, der in den letzten zehn Jahren verwendeten E-Mail Konten u.v.m..

Heinz Zimmermann, vom Schweizer VUSA fragte bei den Behörden in den USA nach, was Sache ist.


Heinz Zimmermann, Chairman Visit USA Committee, Switzerland

Heinz Zimmermann, Chairman Visit USA Committee ©TRAVEL INSIDE

«Es gibt sehr viel Widersprüche punkto Einreisen in die USA in Bezug auf Bekanntgabe von Social Media Konten bei Anfrage für ESTA Approval oder bei der Einreise.

Verschiedene Journalisten haben dies falsch kommentiert, da bis und mit heute, diese Angaben fakultativ sind und nicht erhoben werden.

Ich konnte über die U.S. Botschaft in Bern zu den Verantwortlichen in Washington gelangen, welche mir konkrete und gesicherte Antworten geben konnten. Ausgangslage war ein Artikel in 20 Minuten. Ich denke, dies ist wichtig für die Berater im Reisebüro, da diese Fragen immer wieder aufkommen. 

Untenstehend die Originalantworten aus Washington, welche ich doppelt gecheckt habe und welche von beiden Quellen deckungsgleich sind.

Zum einen von Matthew Ashmore, Chief of Partnership Development U.S. Department of Homeland Security | U.S. Customs and Border Protection Office of the Commissioner | Office of Intergovernmental Public Liaison und zum anderen von Amanda Mahon, Account Manager, offizielle interne Anlaufstelle für Fragen rund um VISA/ESTA/Global Entry in Washington.»

Amanda Mahon

«Die vorgeschlagenen Aktualisierungen des ESTA-Antrags, die unter anderem vorsehen, dass die Angabe von Social-Media-Informationen aus den vergangenen fünf Jahren künftig verpflichtend (anstatt wie bisher ein optionales Feld) sein soll, wurden in einer Mitteilung im Federal Register Notice (FRN) der US-Zoll- und Grenzschutzbehörde U.S. Customs and Border Protection (CBP) am 10. Dezember 2025 bekanntgegeben.

CBP hat die Öffentlichkeit sowie Bundesbehörden eingeladen, innerhalb einer 60-tägigen Kommentierungsfrist Rückmeldungen zur vorgeschlagenen Datenerhebung abzugeben. Diese Frist endete am 9. Februar 2026. Diese Aktualisierungen sind nicht final und wurden noch nicht umgesetzt, da CBP derzeit die eingegangenen Stellungnahmen prüft. Sämtliche Kommentare werden zudem Bestandteil der öffentlichen Akten.

Das Feedback wird zusammengefasst und in die endgültige Einreichung an das Office of Management and Budget (OMB) aufgenommen, das die Befugnis hat, die Datenerhebung zu genehmigen oder abzulehnen.

Dieser Prozess wird durch den Paperwork Reduction Act (PRA) von 1995 geregelt, der Bundesbehörden verpflichtet, vor der Erhebung von Daten von zehn oder mehr Personen die Genehmigung des OMB einzuholen. Vereinfacht gesagt: CBP ist für die Ausarbeitung der FRN-Mitteilung und die Verarbeitung der öffentlichen Rückmeldungen zuständig, während OMB die Einhaltung des PRA sicherstellt und die endgültige Genehmigung für eine Umsetzung erteilt.

Nachfolgend habe ich offizielle Stellungnahmen von CBP zur FRN-Mitteilung und den vorgeschlagenen Änderungen eingefügt:

  • ‘Die kürzlich veröffentlichte Federal Register Notice (FRN) bezüglich Änderungen der Informationen, die in ESTA-Anträgen erhoben werden, kündigt eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist für vorgeschlagene neue oder überarbeitete Methoden der Datenerhebung an. Diese vorgeschlagenen Änderungen sind noch nicht final. Die meisten dienen der Unterstützung der Executive Order 14161, die darauf abzielt, die USA vor ausländischen Terroristen sowie anderen Bedrohungen der nationalen Sicherheit und der öffentlichen Sicherheit zu schützen.’
  • ‘Für Personen, die in die Vereinigten Staaten einreisen, hat sich in diesem Zusammenhang nichts geändert. Dies ist keine endgültige Regelung; es handelt sich lediglich um den ersten Schritt, um eine Diskussion zu beginnen und neue politische Handlungsoptionen zu prüfen, um die amerikanische Bevölkerung zu schützen. Das Ministerium überprüft fortlaufend, wie wir Personen, die in das Land einreisen, überprüfen – insbesondere nach dem Terroranschlag in Washington, D.C. gegen unsere Nationalgarde kurz vor Thanksgiving. Dieser neue Vorschlag steht im Einklang mit der Executive Order 14161 vom Januar 2025, die eine verstärkte Überprüfung jener Personen vorsieht, die über das Electronic System for Travel Authorization (ESTA) einreisen. Dies soll dadurch ermöglicht werden, dass CBP zusätzliche Informationen von Nicht-US-Staatsangehörigen erheben darf, die im Rahmen des Visa-Waiver-Programms aus teilnahmeberechtigten Ländern einen Antrag stellen.’

Da die Kommentierungsfrist am 9. Februar 2025 endete und wir zahlreiche Anfragen von Stakeholdern erhalten haben, die Klarheit zu diesem Thema wünschen, arbeitet Elevation mit Nachdruck gemeinsam mit dem ESTA-Team von CBP daran, Informationen darüber zu erhalten, wie diese Änderungen in einer endgültigen Regelung umgesetzt werden könnten und welche Zeitpläne dafür zu erwarten sind. Sobald unser Team hierzu ein Update geben kann, werden wir Sie informieren. Unser Ziel ist es, unsere Partner in den Ländern des Visa-Waiver-Programms (VWP) so umfassend wie möglich vorzubereiten. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld.»

Matthew Ashmore

«Die von Ihnen unten erwähnte vorgeschlagene Änderung befindet sich derzeit in unserem Federal Register-System – Informationserfassungsaktivitäten der Behörde; Überarbeitung; Ein- und Ausreisebescheinigung (Formular I-94) und elektronisches Reisegenehmigungssystem (ESTA). Für Personen, die in die Vereinigten Staaten einreisen, hat sich hinsichtlich ESTA nichts geändert. Es handelt sich hierbei nicht um eine endgültige Regelung, sondern lediglich um den ersten Schritt zur Einleitung einer Diskussion über neue politische Optionen zum Schutz der amerikanischen Bevölkerung. Dieser neue Vorschlag steht im Einklang mit der Executive Order 14161 vom Januar 2025, wonach Personen, die mit dem elektronischen Reisegenehmigungssystem (ESTA) in dieses Land einreisen, überprüft werden sollen, indem die CBP zusätzliche Informationen von Nicht-US-Bürgern einholen darf, die sich über das Visa Waiver Program aus berechtigten Ländern bewerben.»


OPINION

Die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen von Stakeholdern ist am 9. Februar 2026 abgelaufen. Wohl unter vielen anderen Organisationen nahm auch Suzanne Neufang, CEO der Global Business Travel Association (GBTA), Stellung.

In der Stellungnahme (TRAVEL INSIDE berichtete) verweist die CEO auf die grossen Risiken hin, welche eine Umsetzung der Vorschläge des COB mit sich bringen würden und fordert einen ausgewogenen Ansatz für die neuen ESTA-Anforderungen.

Heinz Zimmermann hat recht, noch hat sich für die Beantragung des ESTA nichts geändert, ausser dass sich dessen Kosten bereits Ende September 2025 verdoppelten.

Entwarnung kann aber sicherlich noch nicht gegeben werden, denn Stand heute ist nicht bekannt, ob, wie und per wann die Ausweitung der obligatorischen Angaben im ESTA-Antragsprozess umgesetzt wird. Aus US-amerikanischer Logik müsste dies wohl noch vor Beginn der Fussballweltmeisterschaft sein, denn diese bringt viele Einreisen mit sich.

Schliesslich, ein Executive Order ist eine Verfügung des US-Präsidenten und es ist nicht anzunehmen, dass dieser diese Verfügung zurücknimmt.

Hans-Peter Brasser