EU einigt sich auf einheitliche CO2-Berechnungsmethode

Die Europäische Union hat sich auf eine einheitliche Berechnungsmethode des CO2-Ausstosses bei Reisen geeinigt. 
©Pixabay/EJPdrones

Die EU-weite Methode zur Berechnung des CO2-Ausstosses bei Reisen wurde bereits vor drei Jahren angekündigt. Nun soll sie definitiv kommen. Die standardisierte Rechenmethode soll ‘Count Emissions EU’ heissen und die Emissionen rund um Mobiliät berechnen.

Einheitliche Berechnungsmethode in der ganzen EU 

Bisher berechneten Veranstalter und Anbieter die durch Reisen entstandenen CO2-Emissionen auf unterschiedliche Weise. ‘Count Emissions EU’ soll bisherige Methoden ablösen und eine einheitliche Berechnungsmethode in der ganzen EU einführen. Insbesondere für Geschäftsreisen ist ein einheitliches Verfahren wichtig, da diese Daten in die Umweltberichte der Unternehmen einfliessen.

Beim neuen Berechnungsmodell handelt es sich um ein freiwilliges System. Entscheidet sich ein Unternehmen aber, seine Emissionen anzugeben, so muss das ‘Count Emissions EU’-Modell angewendet werden.

Um die Anwendung für Unternehmen EU-weit zu vereinfachen, sollen zwei kostenlose öffentliche Datenbanken für Emissionsdaten sowie ein Berechnungstool für Transportbetreiber eingerichtet werden. Der Entscheid muss nun noch vom Europäischen Parlament und vom Rat bewilligt werden, dabei soll es sich jedoch nur um eine Formalität handeln.

So sieht die Situation in der Schweiz aus 

Auch in der Schweiz wird die Abgabepflicht von CO2-Emissionen, welche durch Reisen verursacht werden, derzeit diskutiert. Das angepasste CO2-Gesetz, das seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist, verlangt eine Angabepflicht für CO2-Emissionen. Die neue Regelung betrifft sowohl alle Airlines nach Schweizer Verkehrsrecht als auch sämtliche Reiseanbieter mit Sitz in der Schweiz.

Für die Umsetzung ist das Bundesamt für Umwelt (BAFU) verantwortlich. Ursprünglich hätte das neue Gesetz bereits ab 1. Januar 2026 eingeführt werden sollen. Der Schweizer Reise-Verband (SRV) hat sich mit dem BAFU in Verbindung gesetzt, um über die Umsetzung zu diskutieren.

Jüngst hat das BAFU angekündigt, die Einführung der Abgabepflicht für CO₂-Emissionen voraussichtlich um ein Jahr auf den 1. Januar 2027 zu verschieben, vorbehaltlich der Inkraftsetzung durch den Bundesrat, TRAVEL INSIDE berichtete.

Über eine konkrete Umsetzungsmethode ist noch nichts bekannt, jedoch ist der SRV Gründungsmitglied der Emissionsplattform Klimalink und auch einige Mitgliedsunternehmen haben die Emissionserfassung über Klimalink bereits implementiert. (TI)