EU erzielt Einigung zur neuen Pauschalreiserichtlinie

Welche Auswirkungen hat dies auf das Schweizer Reiserecht – und wie reagiert die Schweiz?
André Lüthi (l.) und Martin Wittwer. ©TRAVEL INSIDE

Am 2. Dezember 2025 wurde im Trilog Verfahren eine Einigung über die Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie erzielt. Erste Bewertungen aus der Branche zeigen: Zahlreiche Forderungen der Reisewirtschaft wurden berücksichtigt.

Gleichzeitig entstehen neue Pflichten für Veranstalter. Für die Schweiz ist der Entscheid relevant, da Bundesbern zu einem späteren Zeitpunkt über eine mögliche Übernahme oder Anpassung entscheiden muss.

Klarere Abgrenzung zwischen Pauschalreise und Einzelleistung

Laut dem Deutschen Reiseverband (DRV) fallen die sogenannten Verbundenen Reiseleistungen künftig weg. Stattdessen wird die Unterscheidung zwischen Pauschalreisen und der Vermittlung einzelner Leistungen präziser geregelt. Reisevermittler dürfen weiterhin mehrere individuelle Einzelleistungen buchen, sofern sie die Kundinnen und Kunden klar darüber informieren, dass keine Pauschalreise vorliegt und somit kein Veranstalterhaftungsrecht greift.

DRV-Präsident Albin Loidl wertet diese Lösung als entscheidenden Erfolg für die Branche: «So bleibt die Vermittlung mehrerer Einzelleistungen künftig möglich – das ist für die Reisevermittler ein positives Signal.»

Damit reagierten die EU-Institutionen auf die langjährige Kritik, wonach die bisherige Rechtslage oft zu Unsicherheiten führte und Vermittler unbeabsichtigt in die Rolle eines Veranstalters geraten konnten.

Strengere Regeln für Click-Through-Buchungen

Deutlich verschärft werden hingegen die Kriterien für sogenannte Click-Through-Buchungen, also Buchungsprozesse, bei denen der Kunde über digitale Weiterleitungen verschiedene Reiseleistungen kombiniert. Künftig genügt bereits die Weitergabe eines einzigen persönlichen Datensatzes innerhalb von 24 Stunden an einen zweiten Anbieter, um eine Pauschalreise auszulösen. Bisher war ein Set mehrerer Daten notwendig.

Reisewarnungen bleiben ein Indiz – aber keine automatische Grundlage

Positiv bewertet der DRV, dass Reisewarnungen auch künftig lediglich ein Indiz für unvermeidbare und aussergewöhnliche Umstände bleiben und nicht automatisch zu kostenlosem Rücktritt berechtigen. Ausschlaggebend sind weiterhin die Umstände am Zielort, am Abfahrtsort oder während der Reise. Die Umstände am Wohnort des Reisenden bleiben, wie bisher, nicht massgeblich.

Nationale Gesetzgeber behalten Spielraum

Ein weiterer zentraler Punkt, der vom DRV begrüsst wird: Sanktionen und Regelungen zu Anzahlungen sollen den nationalen Gesetzgebern überlassen bleiben.

Die EU-Mitgliedstaaten erhalten 28 Monate Zeit, um die Richtlinie ins nationale Recht zu überführen, gefolgt von einer sechsmonatigen Übergangsfrist. Damit bleibt den Ländern Spielraum, nationale Besonderheiten zu berücksichtigen, ein für viele Branchenvertreter wesentliches Anliegen.

Schattenseiten aus Sicht der Branche

Die Einigung bringt jedoch auch zusätzliche Belastungen. Informationspflichten werden ausgeweitet, was vor allem kleinere Unternehmen stärker beanspruchen dürfte. Zudem sollen Reiseveranstalter künftig verpflichtet sein, ein Beschwerdemanagementsystem einzurichten.

Aus Sicht des DRV wurden zudem keine Lehren aus der Pandemie gezogen: Die Rückerstattungspflicht innerhalb von 14 Tagen bleibt bestehen. Ebenfalls sieht die Einigung keine verpflichtenden Gutscheine vor. Diese können dem Kunden angeboten werden. Er muss sie aber nicht akzeptieren.

Laut dem DRV wird eine detaillierte Bewertung erst möglich sein, sobald der endgültige Richtlinientext veröffentlicht ist.

Was bedeutet die EU-Einigung für die Schweiz?

Bundesbern muss die Lage neu beurteilen

Für die Schweiz ist der Entscheid von erheblicher Bedeutung. Obwohl die Schweiz rechtlich nicht an EU-Richtlinien gebunden ist, orientiert sie sich im Reiserecht häufig an der europäischen Rechtsentwicklung. Die politischen Diskussionen laufen bereits seit Jahren, wie der TRAVEL INSIDE-Bericht vom 20. März 2024 zeigte.

Damals hielt der SRV fest, dass der EU-Weg «nicht der zielführende» sei und warnte vor zu strengen Auflagen für Schweizer Reisebüros. Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider bestätigte zugleich, dass die Arbeiten am Bundesgesetz über Pauschalreisen sistiert seien, bis die EU ihren Reformprozess abgeschlossen hat. Nun ist dieser Punkt erreicht und eine Neubewertung wird entsprechend nötig.

Branche will Mitsprache – SRV wird aktiv

Gemäss Informationen aus Branchenkreisen bereiten sich Martin Wittwer, SRV-Präsident, und André Lüthi, CEO Globetrotter Group und SRV-Vorstandsmitglied, darauf vor, im Dezember 2025 nach Bern zu reisen, um mit dem Bundesrat über die Interessen der Branche zu sprechen. Auch an der diesjährigen SRV-Generalversammlung war die EU-Richtlinie ein zentrales Thema.

Der Verband fordert, dass die Schweiz ihre Gesetzgebung nicht einfach 1:1 übernimmt, sondern gemeinsam mit der Branche eine eigenständige, praxistaugliche Lösung erarbeitet.

Fazit: Beobachten, analysieren, mitgestalten

Für die Schweizer Branche ist die EU-Einigung weder Grund zur Euphorie noch Anlass zur Beunruhigung. Vielmehr setzt sie den Startpunkt für die nächste politische Phase in Bern. Sobald der endgültige Richtlinientext vorliegt, wird sich zeigen, ob die Schweiz Anpassungsbedarf sieht und wie gross der Einfluss der Branche auf den weiteren politischen Prozess sein kann. (TI)