EU-Gerichtshof stützt Airbnb

Neues Urteil erschwert es, die Online-Vermittlungsplattform zurückzubinden.
Airbnb oder Hotel?

Der EU-Gerichtshof hat mit einem neuen Urteil der Vermittlungsplattform Airbnb den Rücken gestärkt. Als Dienstleister in der Informationsgesellschaft dürfe die Plattform nicht so streng reguliert werden, wie das einzelne Staaten oder Städte möchten. Konkret ging es darum, ob Airbnb in Frankreich eine Immobilienmaklerlizenz benötige, was die Richter nun verneinten. Mit dem Urteil werden die Hürden höher, Airbnb zurückzubinden, etwa mit dem Argument, wegen der Plattform werde der Mietwohnungsmarkt ausgetrocknet. Offen bleibt für den Moment noch, wie sich das Urteil auf den Clinch zwischen Airbnb und der Hotelbranche auswirkt. Allerdings ist zu erwarten, dass der Richterspruch auch hier die Regulierung des Airbnb-Angebots erschweren wird. Für die Kläger in diesem Fall, der französische Tourismusverband Ahtop, ist er jedenfalls ein Rückschlag. (TI)