EU-Impfnachweise ohne Booster bald nur noch neun Monate gültig 

Die Entscheidung tritt am 1. Februar in Kraft.
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Ohne Booster sind EU-Impfzertifikate künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Die Entscheidung tritt am 1. Februar in Kraft, wie die EU-Kommission mitteilte.

Theoretisch können die EU-Länder noch ein Veto einlegen, was aber als so gut wie ausgeschlossen gilt, da die Regelung laut Kommissionssprecher mit den Staaten abgestimmt wurde. Die Regelung ersetzt eine unverbindliche Empfehlung, die die EU-Kommission im November vorgelegt hatte. 

Auffrischungsimpfungen werden demnach spätestens sechs Monate nach der vollständigen Impfung empfohlen. Das Impfzertifikat soll aber drei weitere Monate gültig sein, bevor es abläuft, damit man genug Zeit hat, sich eine Auffrischungsimpfung zu holen.

Wird die Gültigkeitsdauer des Zertifikats auch in der Schweiz reduziert? 

In der Schweiz ist das Zertifikat noch ein Jahr gültig. Droht hier eine Änderung auch bei uns? Die Fachleute antworten, ein entsprechender Entscheid gebe es aktuell nicht. Aber man könne natürlich nichts ausschliessen. Man schaue sich die Situation laufend an. (TI)