EU Parlament stimmte für die schärfste Variante der Passagierrechte

Die Vereinigungen der Fluggesellschaften äussern ihre tiefste Besorgnis über die Verschärfung der Passagierrechte.
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Airlines for Europe (A4E), die European Regions Airline Association (ERA) und die International Air Transport Association (IATA) äusserten tiefe Besorgnis über die jüngsten Bestrebungen des Europäischen Parlaments, die Wahlmöglichkeiten der Verbraucher einzuschränken und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Luftfahrtindustrie zu beeinträchtigen.

Der Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr (TRAN) des Europäischen Parlaments hat gestern dafür gestimmt, an seinen strengen Forderungen zur Überarbeitung der EU-Fluggastrechte festzuhalten. Dies geschieht trotz der Tatsache, dass Verbraucher nachweislich Wahlmöglichkeiten, ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis und pünktliche Flugverbindungen gegenüber zusätzlichen Entschädigungen und anderen Elementen, die ihre Flugtickets verteuern, bevorzugen.

Verbraucherschutz ohne Mehrwert

Die Verordnung EU261 bietet bereits einen Verbraucherschutz im Luftverkehr, der die Fluggesellschaften weltweit am stärksten belastet, ohne den Verbrauchern den gewünschten Mehrwert zu bieten. Mit der Überarbeitung der Verordnung EU261 wollte die EU-Kommission die Elemente dieses Schutzes neu ausbalancieren, um die Verbraucher zu unterstützen und gleichzeitig den Anforderungen eines modernen und wettbewerbsfähigen Luftverkehrsnetzes für Europa gerecht zu werden.

Fluggesellschaften und ihre Passagiere haben ein gemeinsames Ziel: ein starkes Luftverkehrsnetz, das Konnektivität und ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis bietet und wie versprochen funktioniert. Die Einführung weiterer finanzieller und betrieblicher Belastungen beseitigt nicht die Ursachen von Reiseunterbrechungen – wie beispielsweise Einschränkungen der Infrastruktur und des Flugverkehrsmanagements (ATM), sondern gefährdet die Erschwinglichkeit von Flugreisen sowie die Auswahl und Wettbewerbsfähigkeit von Verkehrsmitteln in die, aus der und innerhalb der EU.

Die Airline-Vereinigungen heben folgende kritischen Punkte hervor
  • Keine Folgenabschätzung: Die EU steht vor einer Krise der Wettbewerbsfähigkeit. Es ist unverantwortlich, zusätzliche Kosten für Fluggesellschaften und Verbraucher vorzuschlagen, ohne deren Auswirkungen auf die Ticketpreise und die Rentabilität von Flugstrecken zu kennen.
  • Widersprüche zu den Präferenzen der Passagiere: Passagiere geben durchweg an, dass sie lieber verspätet als gar nicht ankommen möchten, insbesondere in Randgebieten, in denen keine anderen Reisemöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die derzeitige Dreistundenschwelle für Entschädigungen reicht einfach nicht aus, um ein Ersatzflugzeug und eine Ersatzbesatzung einzusetzen. Eine Anhebung der Schwelle entsprechend den betrieblichen Erfordernissen der Fluggesellschaften würde es uns ermöglichen, ein verspätetes Flugzeug schneller in die Luft zu bringen. Dies ist ein wesentlicher Aspekt, den der TRAN-Ausschuss außer Acht lässt.
  • Missachtung der betrieblichen Realitäten: Vorschläge zum Handgepäck wurden ohne Analyse der Auswirkungen auf den Flugbetrieb entwickelt, wie z. B. begrenzte Kapazitäten an Bord, das Potenzial für zusätzliche Verspätungen sowie schwerere Flüge mit höheren Emissionen.
  • Vorschläge zur Einführung einer nicht erschöpfenden Liste aussergewöhnlicher Umstände berücksichtigen nicht die Realität des sicheren und effizienten Flugbetriebs.

A4E, ERA und IATA fordern die Entscheidungsträger der EU nachdrücklich auf, eine realistischere Haltung einzunehmen. Die EU-Verordnung 261 kostet Fluggesellschaften und Passagiere bereits Euro 8,1 Mrd. pro Jahr. Vorrangig sollte es sein, die Regeln zu klären, das Fliegen für alle zugänglich zu halten und Europa miteinander zu verbinden.

(Business Traveltip)

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