EU-Sanktionen: Wichtige Hinweise zu Russland-Reisen

Der Schweizer Reise-Verband (SRV) klärt auf, was das für Schweizer Anbieter bedeutet.
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Am 23. Oktober 2025 hat die Europäische Union ihr 19. Sanktionspaket gegen Russland verabschiedet. Auch für Schweizer Reiseanbieter sind diese Entwicklungen von hoher Relevanz, denn das SECO hat entscheiden, die EU-Sanktionen vollständig zu übernehmen.

Die FAQ der EU-Kommission konkretisieren, dass das Verbot Dienstleistungen betrifft, die unmittelbar mit touristischen Aktivitäten in Russland zusammenhängen. Dazu zählen insbesondere:

  • Reisebüro- und Reiseveranstalterleistungen (Organisation von Reisen, Unterkünften, Rundreisen, Ticketverkauf, Reiseplanung, etc.)
  • Touristenführerdienstleistungen
  • Werbung für entsprechende touristische Leistungen
  • Visum-Dienstleistungen, sofern sie mit Tourismus in Russland verbunden sind
  • Verkauf oder Vermittlung von Transporttickets (Flug, Bus, etc.) nach Russland zu touristischen Zwecken
  • Online-Plattformen, die Buchungen ermöglichen (Transport, Unterkunft, Audioguides, Reisesuch- und Vergleichstools), sofern sie touristische Reisen nach Russland betreffen

Gleichzeitig wird ausdrücklich klargestellt, dass bestimmte Aktivitäten nicht unter das Verbot fallen:

  • Allgemeine, massenhaft zugängliche Reiseinformationen (Websites, Bücher, Publikationen), da es sich nicht um «aktive, beratende Dienstleistungen» handelt
  • Private Reisen, z. B. Familienbesuche in Russland (gelten nicht als Tourismus)
  • Geschäftsreisen (ebenfalls nicht als Tourismus eingestuft)
  • Reisen russischer Staatsangehöriger in die EU (das Verbot bezieht sich ausschliesslich auf touristische Aktivitäten in Russland selbst)
Was bedeutet das für Schweizer Reiseanbieter?

Der SRV betont, das alle bestehenden Russland-bezogenen Angebote, Inhalte und Verträge sorgfältig geprüft und der Schweizer Sanktionspraxis angepasst werden sollten. (TI)