EU und UK verlängern Flug-Übergangsvereinbarung

Um den Luftverkehr bei einem No-Deal-Brexit nicht zu gefährden, wird die Geltungsdauer der bestehenden EU-Verordnung bis Oktober 2020 ausgedehnt.
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Im Zuge des heiss diskutierten Brexits wird sich Grossbritannien beim EU-Austritt sowohl vom gemeinsamen Wirtschaftsraum als auch vom gemeinsamen Flugmarkt abmelden. Für einen reibungslosen Flugverkehr hat die EU-Kommission gemeinsam mit den Briten eine spezielle Übergangsvereinbarung, gültig bis Ende März 2020, getroffen, die nach dem Brexit vorsieht, innerhalb eines Jahres ein neues Luftverkehrsabkommen mit London auszuhandeln. Diese EU-Verordnung wurde nun im gegenseitigen Einvernehmen bis zum 24. Oktober 2020 verlängert.

Vorbereitung auf No-Deal-Szenario

Aufgrund der prekären Situation in London, sei ein EU-Austritt ohne Abkommen, ein möglicher, wenn auch nicht erstrebenswerter Ausgang, erklärte ein EU-Vertreter. Deshalb seien alle «Interessenträger» erneut aufgefordert, sich auf das No-Deal Szenario vorzubereiten. Für Unternehmen publizierte die Kommission eine umfangreiche Checkliste, die Auskunft zu künftigen Regeln, Genehmigungen, Zöllen, Steuern etc. gibt.

Die spezielle EU-Verordnung zwischen EU-Kommission und britischer Regierung ist vonnöten, um den Luftverkehr zwischen der EU und dem Königreich nach einem No-Deal-Brexit nicht zu gefährden. (TI)