EuGH verbietet Megadeal von Booking.com

Booking.com wollte das Onlineportal für Flüge Etraveli übernehmen.
Der europäische Gerichtshof in Luxemburg. (© Cédric Puisney)

Wie verschiedene Medien und auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) kommunizieren, bestätigt das Gericht ein den Entscheid der EU-Wettbewerbskommission vom 25. September 2023, welches die geplante Übernahme des Flugportals Etraveli durch Booking.com untersagte.

Booking.com hat gegen dieses Urteil Berufung eingelegt und diese nun verloren. Die Richter stützten die Argumentation der EU-Kommission, dass die Übernahme die bereits sehr starke Marktstellung von Booking.com im Hotelvertrieb weiter verfestigt hätte.

Instrument um Hotelvertrieb zu stärken

Die EU-Kommission hob seinerzeit die Vorteile hervor, die sich für eine Online-Reiseagentur (OTA) im Hotelbereich aus der Einbindung eines Flugangebots in ihre Plattform ergeben, nämlich die Möglichkeit, zusätzliche Kundenfrequenz zu generieren, sowie einen besseren Zugang zu Kundendaten, wodurch potenzielle Hotelkunden gezielt mit spezifischen Angeboten angesprochen werden können.

Unter diesen Umständen wäre Booking.com’s Marktposition marktbeherrschende Stellung, die durch die Erhöhung der Eintritts- und Expansionsbarrieren für konkurrierende Online-Reisebüros (OTAs) im Hotelbereich weniger angreifbar wird, und würde wahrscheinlich zu Nachteilen für Hotels und Verbraucher führen.

Wichtigstes Wettbewerbsverfahren der Reisebranche in Europa

Die EU-Kommission stufte die geplante Übernahme als rechtswidrig und nicht kompatibel mit de EU-Binnenmarkt. Mit der Übernahme von Etraveli wollte Booking sein Angebot um Flüge erweitern um Kunden über die gesamte Reisekette binden zu können. Etraveli steht bereits heute hinter de Flugverkauf von Booking.com.

Die Wettbewerbshüter der EU argumentierten, dass Booking.com die Integration von Etraveli nutzen könnte, die bereits dominante Stellung im Hotelvertrieb weiter auszubauen.

Die ‘FVW’ schreibt dazu: «Gerade im Online-Vertrieb, wo Sichtbarkeit und Reichweite entscheidenden Erfolgsfaktoren sind, könnte das Urteil zukünftige Übernahmen grosser Plattformen deutlich erschweren. Für Hoteliers bedeutet das vor allem eins: Die EU setzt ein Signal zugunsten eines vielfältigeren Wettbewerbs im digitalten Hotelvertrieb.»

Booking.com teilt mit, das Urteil prüfen zu wollen und möglicherweise Berufung einzureichem. (BRA)