Feedback: «Air India verweigert die Beförderung»

TRAVEL INSIDE Leser Christian Gyr beklagt die mangelnde Kulanz der Airline.

Christian Gyr, Winterthur

«Wegen komplizierter Einreisebestimmungen Indiens verweigerte mir Air India am 19. September 2025 die Beförderung trotz gewährtem E-Visum und gültigen Flugtickets.

Auf der Homepage der indischen Regierung kann ein E-Visum frühestens ein Monat im voraus beantragt werden. Dies habe ich getan. Das E-Visum war zum Zeitpunkt des Abflugtages gültig.

Wegen der Zeit Verschiebung war die Frist zur Einreise mit dem E-Visum am Ankunftstag um wenige Stunden abgelaufen. Deshalb wurde mir die Beförderung mit Air India verweigert.

Air India, welche seit letztem Jahr nach Zürich fliegt, ist nicht kulant und erhebt wegen dieses unbeabsichtigten Fehlers ‘no-show’-Gebühren bei der Rückerstattung oder Umbuchung der Flüge.

Nach dem Flugzeugabsturz der Air India am 12. Juni 2025 und den komplizierten Einreisebestimmungen, welche zu mühsamen, stundenlangen Beantragungen führen, wird der Imageverlust von Air India und dem Reiseland Indien weiter zunehmen.»