Feedback: «Wieso brauchen wir einen Politiker an der SRV-Spitze?»

Aktualisiert am 10.06.2021
TRAVEL INSIDE-Leser Bruno Rindlisbacher unterstützt die Meinung von Barbara Wohlfarth.

Bruno Rindlisbacher, Natural Reisen Biel AG / Natural Voyages Bienne SA

Bruno Rindlisbacher
© zvg

«Ich kann die Reaktion von Barbara Wohlfahrt nur voll unterstützen. Bravo! Ich habe mich seinerzeit bereits masslos geärgert, als bekannt wurde, dass Aebi für sein ‘Reisebüro’ keine Kundengeldabsicherung besitzt.

Wieso brauchen wir einen Politiker/Politikerin an der SRV-Spitze? Haben wir nicht mittlerweile doch recht gute Verbindungen ins Parlament? Aber wenns denn sein muss, dann wohl lieber Christa Markwalder oder Lars Guggisberg.»

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Barbara Wohlfarth, Dipl. Tourismusexpertin, Reisecocktail GmbH, 8910 Affoltern am Albis

Barbara Wohlfarth
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«Ernsthaft? Andreas Aebi als Präsident vom SRV? Jemand der mir am Telefon gesagt hat, dass es momentan wichtigeres gibt, als eine Kundengeldabsicherung? Die Reisebranche macht sich mit Andreas Aebi als Präsident vom SRV nur eines: lächerlich!

Wie kann eine Branche um die Reform des PRG kämpfen, wenn der höchste Schweizer sich nicht mal für das PRG interessiert? Gesetze scheinen für Herrn Aebi noch immer nicht zu gelten. Er sagte mir ganz klar, er könne selbst gut mit den Finanzen umgehen. Das können andere auch noch. Aber beim PRG handelt sich um ein Konsumentenschutzgesetz, und als solches hat sich jeder Reiseunternehmer daran zu halten. Siehe dazu https://abouttravel.ch/sonstiges/feedback-so-nicht-herr-aebi/. Oder hat Aebi Reisen bereits eine Kundengeldabsicherung?

Ich hab bei keinem der Kundengeldabsicherer etwas auf der Website diesbezüglich gefunden. Zeit fürs SRV-Präsidium aber nicht für die Beantragung einer Kundengeldabsicherung? Kann man ein solches Amt wirklich seriös ausüben, wenn die Zeit fehlt, eine Kundengeldabsicherung zu beantragen?

Gemäss Website von Herrn Aebi ist Aebi Reisen ein Veranstalter mit Gruppenreisen nach u. a. Neuseeland, Nambia etc. Da kann sich Herr Aebi leider nicht auf den Vermittler-Status berufen.»