Feedback: «Die aufgehobenen Massnahmen des Bundesrates»

TRAVEL INSIDE Leser Koni Kölbl präzisiert den bundesrätlichen Beschluss über aufgehobene Massnahmen im Zuge der Lockerung.

Koni Kölbl, Travel-Solutions GmbH, Bern:

«Zur Information – ich gehe davon aus, dass die Mitglieder der vier verschiedenen Verbände dies noch nicht alle wissen: Am 20.05. wurde unter anderem folgendes vom Bundesrat beschlossen:

Die notrechtlich verordneten Massnahmen werden in Abstimmung mit den Lockerungsetappen zur Öffnung der Wirtschaft schrittweise aufgehoben.

  • Für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner und Partnerinnen entfällt der ausserordentliche Anspruch auf Kurzarbeit auf Ende Mai.
    • Dies entspricht ungefähr dem Ende der COVID-Massnahmen für Erwerbsausfälle für direkt oder indirekt betroffene Selbständigerwerbende, die am 16. Mai aufgehoben wurden.
  • Zum gleichen Zeitpunkt erlischt auch der Anspruch auf Kurzarbeit für Lernende.
    • Im Vordergrund steht hier eine möglichst rasche Fortsetzung der Ausbildung.
  • Weiter wird auch die Voranmeldefrist wieder eingeführt. Diese wurde aufgehoben, da die verordneten Einschränkungen für Unternehmen nicht vorhersehbar waren. Unterdessen sind die bundesrätlichen Massnahmen bekannt und deren Auswirkungen auf die Betriebe besser einschätzbar.
    • Für die Unternehmen ist es somit möglich, die Voranmeldung unter Einhaltung der Voranmeldefrist vorzunehmen. Unternehmen, für welche Kurzarbeit bereits bewilligt wurde, müssen aufgrund dieser Anpassung kein neues Gesuch einreichen.»

Weitere Informationen unter: https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/seco/nsb-news.msg-id-79205.html