Feedback: «Hier irrt STAR»

TRAVEL INSIDE Leser Yves Bruttin ist anderer Meinung als die Ausführungen von STAR zur MWST.

Yves Bruttin, Gründer von Treuhand Zürich AG / Reise-Treuhand AG

«Die Information, welche STAR veröffentlicht und die Neuerung bei der Mehrwertsteuer ab 1. Januar 2025 zum Thema hat, ist leider nicht ganz korrekt.

Yves Bruttin, Gründer Treuhand Zürich AG / Reise-Treuhand AG ©TI

Es ist richtig, dass Reisebüros ab 1. Januar 2025 für ihre weiterverkauften Reiseleistungen sowie die damit zusammenhängenden eigenen Leistungen nicht mehr steuerpflichtig sind.

Wer aber die Branchen Info 12 genau anschaut, sieht, dass die ESTV unter dem Begriff ‘Reisebüro’ ein Unternehmen versteht, welches Reiseleistungen einkauft und diese nach aussen hin im eigenen Namen anbietet und erbringt.

Ein Reisebüro im Sinne der ESTV ist also in der Terminologie der Branche ein Veranstalter. Für Reisebüros als Wiederverkäufer gelten andere Regeln.

Übrigens, austragen aus dem Register kann man sich bis Ende Jahr, es eilt also nicht. Aber aufgepasst: Erstellt man in diesem Jahr Rechnungen und weist die MWST aus, ist diese geschuldet. Auch wenn man sich später rückwirkend austragen lassen will.

Es empfiehlt sich, ab sofort keine Rechnungen mit MWST zu erstellen. Es gibt keine Vorschrift, welche vom Rechnungsersteller verlangt, die MWST aufzuführen. Die MWST auf der Rechnung benötigt der Kunde, sofern er MWST-pflichtig ist und die Vorsteuer geltend machen will.

Ich bin zur Zeit noch in Abklärung mit der ESTV, da drei Punkte unklar sind. Sobald ich von der ESTV eine Antwort erhalten habe, werde ich eine Zusammenfassung zuhanden des SRV erstellen.»