Feedback: «Paragrafen und pingeliges Politisieren stehen vor KMU-Rettung»

TRAVEL INSIDE-Leser Koni Kölbl äussert sich zum Thema Kurzarbeitsentschädigung für Selbständige.

Koni Kölbl, Travel-Solutions GmbH, Bern:

«Der Bundesrat hat am Mittwoch 20. Mai 2020 eine Zusatzfinanzierung der Arbeitslosenversicherung von 14,2 Milliarden Franken beschlossen. Zudem hat er entschieden, schrittweise aus den COVID-Massnahmen der ALV auszusteigen.

Die notrechtlich verordneten Massnahmen wurden in Abstimmung mit den Lockerungsetappen zur Öffnung der Wirtschaft schrittweise aufgehoben. Konkret, entfiel somit der Anspruch auf KAE per Ende Mai für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie mitarbeitende Ehegatten oder eingetragene Partner und Partnerinnen, für Lernende (im Vordergrund stand hier eine möglichst rasche Fortsetzung der Ausbildung). Weiter wurde auch die Voranmeldefrist wieder eingeführt.

Dieser Bundesratsentscheid erwies sich fürs Parlament als «taktisches Kuckucksei», denn zeitlich reichte es wohl kaum, eine im Nachhinein eingereichte Motion innert nützlicher Frist zu behandeln (14 Tage). Weil die Motionen am 26. Mai eingereicht worden waren und die Sommersession am 2. Juni begann, entschied der Bundesrat, die Motionen erst vor der Herbstsession zu behandeln. «Hilfe kommt» vs. «Aufschiebung in die Herbstsession» ist meines Erachtens ein Verstoss des Bundesrates gegen Treu und Glauben.

Dagegen wehrte sich nun SP-NR Cédric Wermuth: Am Montagabend fand sein Ordnungsantrag, die Motionen noch diese Woche zu behandeln, eine knappe Mehrheit 93:91 Stimmen und 8 Enthaltungen). Am Dienstagmorgen dann die Kehrtwende: Der Antrag von FDP-NR Kurt Fluri, Wermuths Antrag rückgängig zu machen und doch erst im Herbst über die Motionen zu entscheiden, fand ebenfalls eine knappe Zustimmung (93:89 Stimmen und 12 Enthaltungen). Darauf folgen nun «Schuldzuweisungen» an den Grünen NR Balthasar Glättli, welcher über Nacht das Lager wechselte. Alle 3 Parlamentarier haben faktisch recht. Für Fluri wäre es Verletzung des Artikels 121 Absatz 1 des Parlamentsgesetzes und Glättli vertritt die Meinung «Aber wenn wir als Parlament unser eigenes Recht verletzen, dann sägen wir an der Basis, am Fundament der Demokratie». Schlussendlich darf man sich überlegen, ob doch nicht NR Wermuths Argument, dass in der Corona-Krise manchmal auch einen Entscheid gefällt werden muss, bei dem noch nicht alle Rechtsgrundlagen geklärt sind, wohl auf ethischer, menschlicher, politischer und wirtschaftlicher Ebene besser dasteht.

Es ist für ca. 300’000 Menschen in diesem Land nun tragisch, dass die am 25.03. angekündigte «Hilfe», nun «doch nicht kommt». Paragrafen und pingeliges Politisieren stehen auch in einer beispiellosen Krise noch vor der Rettung von tausenden Kleinunternehmen. Im Nationalrat sitzen somit mindestens 93 Personen (die «Meinungsabstinenten» könnten auch dazu gezählt werden), denen die katastrophale Lage vieler Mitmenschen gleichgültig ist.»