Finanzhilfe für die Reisebranche auf der Zielgeraden

Aktualisiert am 05.10.2020
National- und Ständerat einigen sich zu den letzten Details. Damit ist die Schlussabstimmung am Freitag nur noch Formsache.
Max E. Katz (SRV/FSV), André Lüthi (SRV/FSV), Sonja Laborde (TPA), Luc B. Vuilleumier (STAR), Walter Kunz (SRV/FSV). ©TRAVEL INSIDE

Die unabhängigen Reisebüros können aufatmen. Die Details der Corona-Finanzhilfe für Selbständigerwerbende und Angestellte in arbeitgeberähnlicher Stellung sind geregelt. Der Nationalrat hat am Mittwoch dem Vorschlag der Einigungskonferenz deutlich zugestimmt.

Klar ist nun, wer genau anspruchsberechtigt sein soll. Als «massgeblich eingeschränkt» gelten demnach Personen, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 55% im Vergleich zum Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben. Wir hoch die Entschädigung ist, wird der Bundesrat in einer Verordnung regeln. Er orientiert sich dabei am selbstdeklarierten Erwerbsausfall der Betroffenen. Die Regelung soll nahtlos die vergangene Woche ausgelaufende Notverordnung ablösen und bis Ende Juni 2021 gelten.

Bei den Härtefallmassnahmen für Unternehmen der Event-, Reise- und Tourismusbranche und für Schausteller hat die Einigungskonferenz den Vorschlag des Ständerats übernommen. Demnach liegt ein Härtefall vor, wenn der Jahresumsatz unter 60% des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation ist zu berücksichtigen. Der Bund zahlt indes nur, wenn mindestens ein Kanton einen Härtefallantrag stellt und dieser sich zur Hälfte an der Finanzierung beteiligt.

Anspruchsberechtigt sollen auch einzig Unternehmen sein, die vor der Krise profitabel oder überlebensfähig waren und nicht bereits andere Finanzhilfen des Bundes erhalten haben. Ausgenommen sind Kurzarbeits- und Erwerbsausfallentschädigungen sowie Covid-Bürgschaftskredite. Möglich sind auch À-fonds-perdu-Beiträge. Noch nicht abschliessend geklärt ist, wie die Bundeshilfe finanziert werden soll.

Kleine Hoffnung auf rückwirkenden Erwerbsersatz

«Das war in der aktuellen Konstellation das Maximale, was wir für die Branche noch erreichen konnten», stellt die Task Force der Branchenverbände SRV, STAR und TPA in einer Mitteilung fest. Sie geht allerdings davon aus, dass es «weiterhin Hoffnung, dass die Erwerbsersatzentschädigung nicht erst ab dem 17. September, sondern auch rückwirkend für die 3½  Monate (1. Juni – 16. September 2020) beantragt werden kann» gebe.

Tatsächlich hatte SVP-Ständerat Hannes Germann in der Debatte nochmals auf die diesbezügliche Ungleichbehandlung der Reisebranche gegenüber der Veranstalterbranche hingewiesen. Entsprechend kann man auch die Aussagen von Bundeskanzler Walter Thurnheer deuten, der sagte, die Verwaltung werde noch viel zu tun haben. Die konkrete Ausformulierung der Hilfsmassnahmen obliegt nun den Beamten zu Handen des Bundesrats. (TI)