
Der Zürcher Kantonsrat hat die Flughafen-Nachtruhe-Initiative mit 171 zu 5 Stimmen deutlich abgelehnt. Damit folgt das Parlament der Empfehlung der Kommission für Energie, Verkehr und Umwelt (KEVU), die die Initiative einstimmig zur Ablehnung empfohlen hatte.
Gleichzeitig sprach sich der Kantonsrat für den von der Kommission ausgearbeiteten Gegenvorschlag aus.
Die Initiative war am 15. April 2024 eingereicht worden und verlangte eine weitere Einschränkung der Betriebszeiten am Flughafen Zürich. Aus Sicht der Flughafen Zürich AG hätte dies erhebliche Auswirkungen auf den Drehkreuzbetrieb und die internationale Erreichbarkeit der Schweiz.
Der Flughafenbetreiber begrüsst den Entscheid des Kantonsrats ausdrücklich. Mit dem klaren Nein zur Initiative unterstreiche das Parlament die Bedeutung des Flughafens Zürich für die interkontinentale Anbindung des Landes. Zudem anerkenne der Kantonsrat, dass die Betriebszeiten des Flughafens bereits abschliessend im Bundesrecht geregelt seien.
«Das überaus deutliche Nein des Kantonsrats zeigt eindrücklich, dass der Kantonsrat den Drehkreuzbetrieb und die interkontinentale Anbindung der Schweiz nicht schwächen will», sagt Flughafen-Zürich-CEO Lukas Brosi. Der Flughafen Zürich verfüge bereits heute über die kürzesten Betriebszeiten (von 6.00 Uhr bis 23.30 Uhr) und die geringste Kapazität aller Lufthansa-Drehkreuze. Weitere Einschränkungen würden der Erreichbarkeit der Schweiz schaden.
Kritisch beurteilt die Flughafen Zürich AG hingegen den vom Parlament angenommenen Gegenvorschlag. Dieser führe nach Ansicht des Unternehmens zu zusätzlichem administrativem Aufwand, ohne die Verspätungssituation zu verbessern. Sollte der Gegenvorschlag in Kraft treten, werde der Flughafen die darin vorgesehene Informationspflicht erfüllen und Ausnahmen von der bundesrechtlichen Nachtflugordnung künftig auch den kantonalen Behörden rapportieren.
Ob die Vorlage letztlich vors Volk kommt, ist noch offen. Sollte das Initiativkomitee die Initiative nicht wie angekündigt zurückziehen, werden die Zürcher Stimmberechtigten das letzte Wort haben. (TI)








