
Die Flughafen Zürich AG hat sich mit den wichtigsten Airlines und Interessensvertretungen auf die Flughafengebühren für die kommende Periode geeinigt.
Die neue Gebührenperiode beginnt voraussichtlich am 1. Oktober 2026. Für die Nutzerinnen und Nutzer des Flughafens Zürich fallen die Gebühren künftig durchschnittlich rund 10% tiefer aus.
Die laufende Gebührenperiode hatte im September 2016 begonnen. Während der Corona-Pandemie wurde sie 2020 in Absprache mit den Flughafennutzern ausserordentlich verlängert, um die Auswirkungen der Krise abzufedern und die Kapitalkosten im regulierten Bereich trotz starkem Verkehrseinbruch weitgehend zu decken.
Das Verfahren zur Anpassung der Flugbetriebsgebühren für die neue Periode wurde am 1. April 2025 eröffnet, die eigentlichen Verhandlungen starteten am 1. Oktober 2025 und dauerten rund vier Monate.
An den Gesprächen beteiligt waren unter anderem die Swiss International Air Lines AG, die Easyjet Europe Airline GmbH sowie Vertretungen der Linienfluggesellschaften, der Geschäftsluftfahrt, der Leichtaviatik und der Speditionsunternehmen. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) begleitete die Verhandlungen als Beobachter.
Passagiergebühr neu bei CHF 30.40
Die Gebühren werden auf Basis eines Mehrjahres-Ausblicks kalkuliert. In die Berechnung fliessen unter anderem das erwartete Passagieraufkommen, geplante Bauprojekte im aviatischen Bereich sowie die Betriebskosten des Flugbetriebs ein. Da die Verordnung keine Gewinne aus Flughafengebühren erlaubt, dürfen diese lediglich kostendeckend ausgestaltet sein.
Vor dem Hintergrund steigender Passagierzahlen, auf welche die Kosten verteilt werden können, sowie einer vorsichtigen Investitionsplanung konnten die Gebühren gesenkt werden. Neu beträgt die Gebühr je lokal abfliegenden Passagier insgesamt CHF 30.40, bisher waren es CHF 35.00.
Darin enthalten sind die Passagiergebühr von CHF 18.20, die Passagiersicherheitsgebühr von CHF 11.30 sowie die Solidaritätsgebühr von CHF 0.90 für den Service für Personen mit eingeschränkter Mobilität. Die Gebühren werden den Airlines belastet.
Höhere Lärmgebühren und Anpassung der Landegebühren
Strukturelle Änderungen gibt es bei den Landegebühren: Das Nutzungsentgelt für die Gepäcksortieranlage wird künftig in die Landegebühren integriert. Ziel ist eine geringere Komplexität und eine vereinfachte Verrechnung. Entsprechend werden die Landegebühren ansteigen.
Zudem werden die bereits vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) verfügten höheren Lärmgebühren mit Inkrafttreten der neuen Gebührenordnung per 1. Oktober 2026 umgesetzt. Diese sehen zusätzliche Lärmzuschläge sowie eine Neueinteilung der Lärmklassen in sensiblen Nachtstunden vor.
Sofern keine Änderungsanträge mehr eingehen, gilt das Gebührenreglement wie vereinbart ab dem 1. Oktober 2026. (TI)








