Forum: Mehrwertsteuerpflicht registrieren lassen

Yves Bruttin, auf die Reisebranche spezialisierter Treuhand-Unternehmer, empfiehlt jedem Schweizer TO sich in Deutschland registrieren zu lassen.

Bekanntlich hat die Schweiz vor rund drei Jahren ausländische Reiseveranstalter dazu verpflichtet, sich für die Mehrwertsteuer in der Schweiz zu registrieren, wenn Leistungen in der Schweiz angeboten werden.

Yves Bruttin.

Dies bedingte die Ernennung eines Fiskalvertreters in der Schweiz und die normale Abrechnung pro Quartal der in der Schweiz erwirtschafteten Umsätze. Und schlussendlich natürlich die Bezahlung der Steuern.

Das deutsche Bundesfinanzministerium wartet nun mit einer Überraschung auf: Rückwirkend ab 1. Januar 2021 ist jeder Reiseveranstalter, welcher nicht in der EU ansässig ist, verpflichtet, sich in Deutschland für die Mehrwertsteuer registrieren zu lassen, wenn er Reiseleistungen in Deutschland anbietet.

Das heisst, die mit deutschen Leistungen erwirtschafteten Umsätze – konkret: der volle Verkaufspreis und nicht die Marge! – unterstehen der dortigen Mehrwertsteuer. Aus Einkaufsrechnungen kann allerdings die Vorsteuer geltend gemacht werden. Wobei natürlich auch in Deutschland die Vorsteuer-Rechnung auf die Formvorschriften geprüft werden muss wie in der Schweiz.

Werden die Leistungen in Deutschland über einen Zwischenhändler (beispielsweise eine Incoming-Agentur oder einen Paketer/Veranstalter) eingekauft, ist die Vorsteuer verloren, da dieser über TOMS (Tour Operator Margin Scheme = Margenbesteuerung) abrechnet.

  • Jedem Reiseveranstalter in der Schweiz wird also empfohlen, sich registrieren zu lassen.

Welche weiteren Staaten der EU diesem Beispiel folgen werden, ist zurzeit noch nicht bekannt. Es ist aber durchaus damit zu rechnen, dass weitere Staaten ebenfalls eine Registrierung und Deklaration verlangen werden.

Die Frage, ob der neue deutsche TOMS-Weg dauerhaft Bestand haben wird, kann nur der EuGH klären.

(Yves Bruttin)