Härtefallhilfe auch bei wenig Umsatz

Nationalratskommission korrigiert Bundesratsverordnung.
Nationalratssaal
Nationalratssaal im Bundeshaus Bern / zVg

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats will Härtefallhilfen auch für Kleinstunternehmen ermöglichen. Sie will den Mindestumsatz im Covid-19-Gesetz auf CHF 50’000 festlegen. Der Bundesrat hat in seiner Verordnung zum Gesetz die Limite bei CHF 100’000 gesetzt.

Für die Reisebranche spielt diese Änderung allerdings kaum eine Rolle, die Umsätze der Reisebüros erfüllen auch die höhere Schwelle. Die Änderung des erst im vergangenen September beschlossenen Covid-19-Gesetzes wird in der Wintersession ab kommender Woche im Parlament behandelt. (TI)