Härtefallhilfe einzeln für jede Filiale

Ständeratskommission will mit der Bevorzugung der Franchise-Unternehmen aufräumen.

Diese Änderung der Härtefallhilfe-Verordnung könnte auch für mittelgrosse Reiseunternehmen interessant sein: Die Wirtschaftskommission des Ständerats empfiehlt dem Bundesrat, dass Unternehmen mit klar abgrenzbaren Filialen bzw. Betriebsstätten Härtefallhilfen für jede Filiale bzw. für jede Betriebsstätte beanspruchen können, und zwar auch wenn sie in verschiedenen Kantonen liegen.

Damit will die Kommissionsmehrheit verhindern, dass Franchiseunternehmen bevorzugt behandelt werden. Bei diesen, etwa dem Burgerbrater McDonald’s als bekanntestes Beispiel, kann heute jede Filiale einzeln Härtefallhilfe beantragen, weil sie als Franchiseladen eine eigene statistische Identifikationsnummer hat und damit als Unternehmen gilt.

Standortkanton soll zuständig sein

Gerade mittelständische Reisebüros mit Filialen, die aus historischen Gründen oft grosse Unabhängigkeiten auch in der Rechnung haben, dürften davon profitieren, wenn dieses Verordnungsänderung durchkommt. Für diese Unternehmen ist die derzeitige Härtefallhilfe von maximal CHF 750’000 zu tief angesetzt als dass sie nur schon die Fixkosten decken könnte.

Für die ausserkantonalen Betriebsstätten bzw. Filialen sollte nach Auffassung der Kommission zudem der jeweilige Kanton und nicht der Sitzkanton des Unternehmens zuständig sein. Mehrheitlich ist die Kommission zudem der Meinung, dass die Hilfe für solche Unternehmen auch mit einer Erhöhung der Höchstgrenzen für die A-Fonds-perdu-Beiträge verbessert werden könnte.

Mehr A-fonds-perdu-Geld

Im Weiteren hat die Kommission über die im Verordnungsentwurf vorgesehene Möglichkeit für die Kantone diskutiert, den A-Fonds-perdu-Beitrag pro Unternehmen auf höchstens CHF 8 Mio. zu erhöhen, wenn die Eigentümer zusätzliches Eigenkapital einbringen oder Fremdkapitalgeber auf ihre Forderungen verzichten. Die Kommission hält diesen Mechanismus einhellig für zu starr, weshalb sie den Bundesrat ersucht, Flexibilisierungen zu prüfen.

So könnte z. B. anstelle dieses Mechanismus eine Pflicht zur Rückzahlung der Beiträge bei einem späteren Verkauf des Unternehmens eingeführt werden. Die Kommission empfiehlt dem Bundesrat, die Pflicht für die Eigentümer, zusätzliches Eigenkapital einzubringen, auf den CHF 5 Mio. übersteigenden Anteil zu beschränken oder ganz zu streichen.

Zu guter Letzt ist die Kommission der Auffassung, dass der Bundesrat den Unternehmen neben den Finanzhilfen auch Perspektiven und Planungssicherheit geben muss, damit sie die Zukunft angehen können. Der Bundesrat soll insbesondere präzisieren, nach welchen Kriterien die schrittweise Öffnung der Wirtschaft zu erfolgen hat. (TI)