Härtefallhilfen nach Gusto der Kantone

Kanton Zürich schaltet Online-Antragsformular endlich auf.
Ernst Stocker, SVP-Regierungsrat und Finanzdirektor des Kantons Zürich © SVP

Das Wirrwarr und die Unklarheiten rund um die Härtefallhilfen nehmen kein Ende. Unter anderem sollen im Kanton Bern die Gesuche erneut eingereicht werden müssen, während beispielsweise der Kanton Zug die bisher eingegangenen Dossiers automatisch nochmals prüft.

Das elektronische Eingabeportal des Kanton Zürich ist ab Dienstag (19. Januar) für Gesuche online. Die Gesuche müssen allerdings inklusive aller Unterlagen bis Ende Monat eingereicht werden. Und im Kanton Aargau, bisher als eher speditiv und grosszügig erschienen, scheint bei den Reisebüros eine restriktivere Haltung zu fahren als bei anderen Branchen.

Im Kanton Zürich, wo rund die Hälfte des Umsatzes der Reisebranche generiert wird, stehen nun maximal CHF 261 Mio. für Darlehen und nicht rückzahlbare Beiträge zur Verfügung. Die Gesuche, die bis Ende Januar eingereicht werden, betreffen erst die erste Verteilrunde des Härtefallprogramms, erklärte Finanzdirektor Ernst Stocker. Gesuche können nur online eingereicht werden.

Offener Brief an den Bundesrat

«Es bleibt leider dabei, dass einheitliche Regelungen weder gefunden noch angestrebt werden», schreibt der Schweizer Reise-Verband (SRV) in einer Mitteilung an die Mitglieder. Zusammen mit den anderen Verbänden der Härtefallbranchen verlangt er darum erneut einheitliche Spielregeln in allen Kantonen und für alle betroffenen Branchen.

In einem offenen Brief an den Bundesrat fordern die Verbände, dass wie die für 40 Tage geschlossenen Betriebe die Unternehmen der Veranstaltungs- Event- und Reisebranche ebenfalls kompromisslos als Härtefälle anerkannt werden. Es dürfe nicht sein, dass die jeweiligen Kantone aufgrund Kapazitätsengpässen und oder anderer finanzieller Überlegungen, Unternehmen zulassen oder ausschliessen.

«In einer globalen Pandemie sollten Betriebe in Bezug auf Hilfsmassnahmen keine Standortnachteile erfahren. Die aktuell unterschiedliche Ausarbeitung der Kantone hinsichtlich Auszahlungsmodi für Unterstützungsgelder sind in einer Krise dieser Dimension nicht angebracht», so der offene Brief.

Befürchtet wird insbesondere, dass Betriebe, die nicht behördlich angeordnet schliessen müssen und ihre Ansprüche belegen müssen, bei der Geldverteilung hinten anstehen müssen. Je mehr Anspruchsberechtigte, desto weniger Geld wird es für jeden einzelnen geben – und darunter könnten die Reisebüros sein. (TI)