Hamburg neu mit 2G+

Ab 10. Januar kommen auch Geimpfte und Genesene nur noch mit Test in Restaurants, ins Kino oder zur Massage.
Corona-Test ©Pixabay / Lukas Milan

Als weiteres Bundesland der nördlichen Nachbarn beschliesst Hamburg die 2G+-Regelung. Dies verkündete der Senat der Stadt am 5. Januar.

So werden die bisherigen 2G-Regeln weitgehend durch 2G+ ersetzt. Wer doppelt geimpft oder genesen ist, muss nun künftig in vielen Bereichen zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test vorlegen. Dies gilt den Angaben zufolge für die Gastronomie – also für Bars und Restaurants-, für Kultureinrichtungen (Theater, Kino, nicht in Museen und Bücherhallen) für den Sport in Innenräumen (auch Schwimmbäder, Fitnessstudios), Stadtrundfahrten und Hafenrundfahrten, Dienstleistungen der Körperpflege (mit Ausnahme Friseurhandwerk und Fusspflege), Prostitution, Spielbanken und Seniorentreffpunkten. Personen, die bereits ihre Auffrischungsimpfung erhalten haben, werden von der neuen 2G+-Regel ausgenommen.

Die neue Regelung soll am 10. Januar in Kraft treten und wird zunächst für vier Wochen gelten, vorausgesetzt, dass am 7. Januar nicht noch strengere Regeln bundesweit beschlossen werden. Im Hamburger Einzelhandel soll auch nach Montag weiterhin die 2G-Regel gelten.

2G+ gilt auch in Nordrhein-Westfahlen. Dort wurde Ende Dezember 2G+ für Besuche von Schwimmbädern und Sport in Innenräumen beschlossen. In Baden-Württemberg gilt 2G+ seit Anfang Dezember in Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen. (TI)