Hilfe für Selbständige geht in eine Zusatzrunde

National- und Ständerat feilschen weiter um Schwellenwerte für den Hilfsanspruch.
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Die Räte feilschen weiter über die Details der Corona-Finanzhilfe für Härtefall-Branchen und Selbstständigerwerbende und Angestellte in arbeitgeberähnlicher Stellung. Nach drei Beratungsrunden sind sich National- und Ständerat in zwei Punkten nicht einig geworden. Nun befasst sich die Einigungskonferenz mit diesen verbleibenden Differenzen.

Der Ständerat hat bei der dritten Beratung am Montag konkretisiert, welche Selbstständigerwerbenden anspruchsberechtigt sein sollen. Als massgeblich eingeschränkt gelten demnach Personen, die in ihrer Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 65% im Vergleich zum Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben.

Personen mit Umsatzeinbussen zwischen 60 und 65% können Erwerbsausfallentschädigung beantragen, wenn ihr durchschnittliches für die Bemessung der Beiträge der AHV massgebliches Einkommen für die Jahre 2015 bis 2019 nicht höher ist als CHF 90’000. Besserverdienenden werden CHF 90’000 angerechnet.

Auch die Härtefallmassnahmen für Unternehmen der Event-, Reise- und Tourismusbranche und für Schausteller hat die kleine Kammer konkretisiert. Dem neuen Vorschlag zufolge liegt ein Härtefall vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt.

Der Nationalrat wollte die Härtefälle weniger genau regeln. Über den Antrag der Einigungskonferenz entscheiden die Räte in den nächsten Tagen. Der Grundsatz, dass es Hilfe geben soll, ist unbestritten. (TI)