Preisüberwacher eröffnet Verfahren gegen Booking.com

Nachdem das Buchungsportal Gespräche verweigert hat, läuft nun ein Verfahren wegen Preismissbrauchs.
Booking.com

Der Preisüberwacher Stefan Meierhans hat gegen Booking.com ein Verfahren eröffnet. Grund dafür ist, dass er die Kommissionen des Buchungsportals in der Schweiz untersucht und Hinweise auf einen Preismissbrauch gefunden hat. In einem solchen Fall ist der Preisüberwacher gemäss Gesetz verpflichtet, mit dem betroffenen Unternehmen Gespräche mit dem Ziel zu führen, eine einvernehmliche Regelung zu erzielen. Nun hat aber Booking.com kein Interesse an einer Gesprächsaufnahme gezeigt und wollte sich mit Meierhans nicht an den Verhandlungstisch setzen. Die logische Folge davon ist das nun eröffnete Verfahren. Sollte dem Unternehmen nachgewiesen werden können, dass es seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, könnte der Preisüberwacher eine Verfügung erlassen und die Kommissionen für die Schweiz festlegen.

Grösster Knackpunkt seit Jahren sind die einschränkenden Bedingungen für Hotels, welche ihre Zimmer auch über Buchungsplattformen wie Booking.com vertreiben. Ihnen ist es verboten, ihre Zimmer auf anderen Verkaufskanälen günstiger anzubieten. Die Rede ist dabei von Knebelverträgen und dass die Preishoheit eigentlich beim Hotel liegen müsse. Im Parlament ist die Motion von Pirmin Bischof «Verbot von Knebelverträgen der Online-Buchungsplattformen gegen die Hotellerie» noch hängig, welche die enge Paritätsklausel verbieten will. Der Ständerat hat der Motion zugestimmt, der Ball liegt nun beim Nationalrat. Die Wirtschaftskommission des Nationalrates hat der Motion bereits zugestimmt. (UH)