IATA behält Bonitäts-Ausnahmeregel bei

Die Passenger Agency Conference der IATA hiess die zweite Eingabe des SRV gut.
© 2016 Cédric Diserens

Die IATA wird die wegen der Corona-Pandemie eingeführten Erleichterungen für die Bonitätsüberprüfung der Agenturen doch noch um ein Jahr verlängern. Die wesentlichste Anpassung besteht darin, dass für die finanzielle Überprüfung 2022 keine Bilanzen des Jahres 2021 eingereicht werden müssen, sondern dafür weiterhin die Jahresabschlüsse von 2019 verwendet werden.

Agenten, welche die Ausnahmeregelung in Anspruch nehmen, einen Risiko-Status A haben und derzeit zweimal monatlich abrechnen, müssen jedoch die Ticketverkäufe auf wöchentlicher bzw. täglicher Basis mit dem BSP abrechnen.

Nach dem die ‘Passenger Agency Conference’ (PaConf) eine erste Eingabe temporären Anpassungen der ‘Local Financial Criteria’ (LFC) bis zum 31. Mai 2023 ohne Begründung abgewiesen hatte, hiess sie diese nun im zweiten Anlauf gut, wie der Schweizer Reise-Verband (SRV) in einer Mitteilung an seine Mitglieder schreibt. Die Ausnahmeregel war Ende 2020 eingeführt worden. (TI)

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