Impfpflicht für Swiss-Crew

Swiss führt ein Covid-19-Impfobligatorium ab Mitte November für das gesamte fliegende Personal ein.
Die Suche nach Personal bleibt eine Herausforderung für die Swiss. © Swiss

Aufgrund der weltweiten länderspezifischen Einreisebestimmungen, die zunehmend eine Impfpflicht auch für Crews verlangen, wird Swiss ein Impfobligatorium für das fliegende Personal per 15. November 2021 einführen. Als erste Destination im Streckennetz der Swiss verlangt Hongkong ab sofort von Besatzungen aus gewissen Staaten einen Impfnachweis, so auch für Flüge ab der Schweiz.

Die unterschiedliche Handhabung geimpfter und ungeimpfter Besatzungsmitglieder und die damit verbundene hohe Komplexität der Einsatzplanung hätten zur Folge, dass auf lange Sicht kein geordneter Flugbetrieb mehr sichergestellt werden könnte. Einzelne Destinationen und Regionen könnten nicht mehr bedient werden, dies würde das Hubsystem signifikant beeinträchtigen.

Zudem führt eine unterschiedliche Handhabung zu Ungleichbehandlungen bei der Einsetzbarkeit der Besatzungsmitglieder. Ausserdem möchte Swiss als weltweit operierende Airline mit der heute ausreichenden Verfügbarkeit von wirksamen Impfstoffen gegen Covid-19 auch ihre fürsorgerischen Pflichten gegenüber ihren Mitarbeitenden in Cockpit und Kabine wahrnehmen.

Dieter Vranckx, CEO von Swiss: «Um auch in Zukunft unser weltweites Streckennetz aufrechterhalten zu können und unserer Fürsorgepflicht gegenüber unseren Mitarbeitenden nachzukommen, ist es wichtig, die notwendigen Schritte jetzt einzuleiten.»

Gewerkschaft versteht das Vorgehen – Impfpflicht ist zulässig

Sandrine Nikolic-Fuss, Präsidentin der Kabinenpersonal-Gewerkschaft Kapers, sagte gegenüber dem «Tagesanzeiger» folgendes zur Entscheidung: «Wir hätten uns gewünscht, dass es bei der momentanen Freiwilligkeit bleibt. Aber die Lage ist verzwickt, und sie wird in den nächsten Monaten nicht einfacher. Wir können das Vorgehen darum nachvollziehen.»

Ist eine Impfpflicht überhaupt zulässig? In den Augen der Schweizer Airline ja. Swiss stützt sich auf die entsprechenden Klauseln in den Gesamtarbeitsverträgen des Cockpit-und Kabinenpersonals, welche eine solche Massnahme unter diesen Umständen vorsehen. Ein transparenter Austausch mit den Sozialpartnern findet statt.

Was passiert, wenn jemand die Impfung verweigert, ist noch nicht klar. Dies sei laut Swiss noch in Ausarbeitung: «Es werden Gespräche mit den Sozialpartnern stattfinden, um sozialverträgliche Lösungen zu finden.» (TI)