In Zürich brauchts viel Geduld bis zur Härtefallhilfe

So sieht der politische Zeitplan aus.
Rathaus Zürich. © Shutterstock.com/Oscity

Im Kanton Zürich wird es noch Monate dauern, bis notleidende Firmen an Geld aus der Covid-19-Härtefallhilfe bekommen. Der Kanton hat seinen vorläufigen Zeitplan auf seiner Website veröffentlicht. Daraus geht hervor: frühestens ab April 2021 werden Härtefallhilfen ausbezahlt. «Derzeit können noch keine Gesuche eingereicht werden», heisst es weiter auf der Website des Kantons. Die Reisebranche ist davon besonders betroffen, rund die Hälfte des Umsatzes wird im Kanton Zürich gemacht.

Gesuche stellen könne man erst ab Februar 2021 bei der Finanzdirektion – sofern das Kantonsparlament die entsprechende Vorlage der Regierung bis im Januar beraten und genehmigt hat. Der Regierungsrat hatte am 11. November 2020 den Entwurf des Covid-19-Härtefallprogramms für den Kanton Zürich beschlossen und dem Kantonsrat zur Beratung und Beschlussfassung zugestellt. Es soll nahtlos an die kantonale Kreditausfallgarantie anschliessen, welche die Finanzdirektion bis Ende März 2021 verlängert hat. Diese ist eine Spezialität des Kantons Zürich, der Bürgschaften für Kredite an Firmen übernimmt, die unter der Corona-Krise besonders leiden.

Die kantonalzürcherischen Eckdaten für die Härtefallhilfen sind schon vor der Parlamentsdebatte praktisch fixiert. Der Regierungsrat hat dem Kantonsrat einen Kredit von netto CHF 160 Mio. beantragt, womit gestützt auf das Härtefallprogramm des Bundes gesamthaft maximal CHF 200 Mio. Darlehen oder CHF 80 Mio. A-fonds-perdu-Beiträge ausgelöst werden können.

Für die Verteilung des Geldes orientiert sich Zürich grundsätzlich an der Bundesverordnung: Hilfe bekommen Unternehmen mit einem Umsatz 2020, der unter 60 Prozent des Durchschnitts von 2018 und 2019 liegt. Die rückzahlbaren Darlehen gemäss Bundesverordnung liegen bei maximal 25 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 und höchstens CHF 10 Mio. Deutlich tiefer sind die nicht rückzahlbaren A-fonds-perdu-Beiträge. Sie können maximal 10% des durchschnittlichen Jahresumsatzes 2018 und 2019 und höchstens CHF 500’000 Franken betragen. (TI)