Israel: Wiedereröffnung des Tourismus hat begonnen

Israels Flughäfen und Grenzübergänge bleiben aber bis mindestens zum 6. März geschlossen.
Tel Aviv. ©Israel Photo Gallery Flickr

Am vergangenen Sonntag 21.2. traten in Israel die ersten Massnahmen zur Wiederöffnung des Landes nach der globalen Pandemie in Kraft. Israel ist weltweit führend hinsichtlich der Zahl geimpfter Einwohner und hat vor diesem Hintergrund einen Plan in Kraft gesetzt, der den schrittweisen Ausstieg aus dem landesweiten Lockdown regelt.

Vollständig geimpften Personen ist nach dem «Green Badge»-Plan wieder ein weitgehend uneingeschränktes Leben nach Massstäben der vorpandemischen Zeit möglich. Auch wer nicht vollständig geimpft ist, profitiert im Rahmen des «Purple Badge»-Plans von Lockerungen. Während die Einwohner Israels zu kulturellen Veranstaltungen, Einkaufszentren, Museen und Fitnessstudios zurückkehren, öffnet sich auch der heimische Tourismussektor langsam wieder.

Weitere Öffnungen ab dem 7. März geplant

Die nächste Phase des Ausstiegsplans beginnt am Sonntag, den 7. März 2021 unter der Massgabe, dass die Infektionsraten im Land weiterhin sinken und sich noch mehr Menschen impfen lassen. Dann können Hotels im ganzen Land wieder ihren vollumfänglichen Service anbieten. Indoor-Attraktionen, Veranstaltungsräume und Konferenzen sind für Inhaber des Grünen Passes wieder zugänglich. Cafés und kleine Restaurants, die bisher nur Lieferdienste und Gerichte für Selbstabholer anbieten konnten, dürfen dann nach den Vorgaben des Lila Passes wieder öffnen.

Israels Flughäfen und Grenzübergänge bleiben bis mindestens zum 6. März geschlossen. Bis zu 2000 israelischen Staatsbürgern pro Tag wird jedoch die Einreise nach Israel gestattet, sofern sie eine Sondergenehmigung vom Ausnahmeausschuss der Regierung eine Sondergenehmigung erhalten haben. Die Versammlungsbeschränkungen für Gruppen werden vorbehaltlich der weiteren positiven Entwicklung gelockert. Dann dürfen sich bis zu 20 Personen in geschlossenen Räumen und 50 draussen aufhalten.

Grüner Pass für Geimpfte, Lila Pass für alle anderen

Derzeit ist Inhabern eines Grünen Passes («Green Badge») bereits der uneingeschränkte Eintritt in Hotels, Kultur- und Sportveranstaltungen, Turnhallen und Fitnessstudios, in Schwimmbäder und zu religiösen Stätten gestattet. Dieser Pass wird vom Gesundheitsministerium allen Einwohnern ausgestellt, die mindestens eine Woche zuvor die zweite Impfung gegen das Coronavirus erhalten haben oder von der Krankheit genesen sind. Der Grüne Pass ist mit einem individuellen QR-Code versehen und wird am Eingang zu diesen Einrichtungen entweder in digitaler Form wie beispielsweise aus dem Smartphone und alternativ in gedruckter Form zusammen mit dem Ausweis vorgelegt.

Der Lila Pass («Purple Badge») erlaubt ebenfalls die Teilnahme am öffentlichen Leben, jedoch mit Einschränkungen. Social Distancing und das Tragen einer Schutzmaske sind hier Pflicht. Der Besuch von Einkaufszentren, Märkten, Strassengeschäften, Museen, Bibliotheken, Zoos, Touristenattraktionen im Freien und Safaris ist nun nach den strengen Richtlinien des Lila Passes möglich. Diese umfassen Vorgaben zur maximalen Personenanzahl sowie zur Regulierung der Besucherströme von kulturellen und öffentlichen Orten. Der Zutritt zu Einkaufszentren und Geschäften richtet sich nach deren Grösse. Essensstände und der Verzehr vor Ort sind nicht gestattet. Museen, Outdoor-Attraktionen und Naturparks können nur unter Voranmeldung besichtigt werden. Viele Institutionen wir die Nationalparkbehörde haben hierzu die Digitalisierung ihrer Dienstleistungen vorangetrieben.

Darüber hinaus gelten allgemeine Versammlungsbeschränkungen von maximal zehn Personen in geschlossenen Räumen und bis zu 20 Personen im Freien.

Öffnung von Hotellerie und Gastronomie

Neben den «Zimmerim» genannten ländlichen Unterkünften bei Einheimischen, vergleichbar mit B’n’Bs, ergänzen nun Hotels das Angebot, für das strenge Sicherheits- und Hygieneauflagen gelten. Derzeit sind Hotels und Zimmer nur als reine Unterkunft ohne Verpflegungsoption geöffnet. Hotelrestaurants und Speisesäle sind nach wie vor geschlossen; Zimmerservice ist jedoch erlaubt. Der Eintritt in Hotels ist auch für Kinder unter 16 Jahren gestattet, sofern sie einen negativen Corona-Test vorlegen, der nach Ankunft nicht älter als 48 Stunden ist.  Hintergrund ist die Tatsache, dass Kinder bislang noch nicht geimpft wurden.

Die Hotels im Feriengebiet am Toten Meer in Ein Bokek und Hamei Zohar sind wieder als grüne Tourismusinseln ausgewiesen. Dies erlaubt es den dortigen Hotels inklusive aller hoteleigenen Einrichtungen, wieder vollständig zu öffnen. (TI)