Jetzt ist klar: Zwei Antigen-Tests reichen bei Flug-Rückreise

Das BAG brauchte über eine Woche für die Aktualisierung ihrer Website.
Covid-19-Antigen-Test. ©Pixabay/x3

Die Verwirrung dauerte fast zwei Wochen: Welche Art von Test brauchen Flugreisende in die Schweiz? Zwei Antigen-Tests reichen, einer vor dem Einsteigen im Ferienland, einer nach Ankunft in der Schweiz lautete die Antwort des Bundesamts für Gesundheit (BAG), die alsogleich vom Schweizer Reise-Verband (SRV) kommuniziert und von TRAVEL INSIDE aufgenommen wurde.

Bloss, die Ansage aus Bern hatte einen Haken: Auf der offiziellen Website des BAG stand es bis heute Dienstag, 23. März, anders. Ein PCR-Test sei für die Einreise in die Schweiz zwingend nötig, hiess es dort. Gilt das nun auch für Flugreisende, die das Flugzeug mit einem Antigen-Test besteigen konnten – oder gilt die Version BAG laut SRV?

Die Nachfrage von TI beim BAG in Bern blieb dort zunächst einmal zehn Tage liegen. Dann kam die Antwort – ein Verweis auf Artikel 7, Absatz 3, der Covid-19-Verordnung (Massnahmen im Bereich des internationalen Personenverkehrs) in der Fassung vom 12. März 2021, in Kraft seit dem 15. März 2021.

Dort heisst es: Wer nach der Ankunft mit dem Flugzeug in der Schweiz keinen negativen PCR-Test vorweisen kann, muss «sich unverzüglich nach der Einreise und nach Absprache mit der zuständigen kantonalen Behörde auf eigene Kosten testen lassen:

    1. mit einer molekularbiologischen Analyse auf Sars-CoV-2 oder
    2. mit einem Sars-CoV-2-Schnelltest»

Klar ist, diese Verordnung gilt. Seit dem Montag letzter Woche, dem 15. März, reichten also zwei Antigen-Tests für die Einreise von Flugpassagieren in die Schweiz, sofern man nicht aus einem Risikoland einreiste und darum ohnehin in Quarantäne musste. Bloss, wer hat schon die Verordnung dabei und versteht das Verwaltungsdeutsch? Reisebüros, Airlines und sicher auch die Kontrolleure verlassen sich auf die offizielle BAG-Website.

«Die Webseite wird entsprechend angepasst!», versprach das Amt heute Dienstag (23. März). Und tatsächlich, jetzt steht dort: «Wenn Sie kein negatives Resultat (gemeint ist von einem PCR-Test; Anm. d. Red.) vorweisen können, müssen Sie sich in der Schweiz nach der Einreise umgehend auf eigene Kosten testen lassen (mit einem  PCR-Test oder einem Antigen-Schnelltest).»

Geht doch!

(Christian Maurer)