Der Härtefall-Hilfe für die Reisebranche steht nichts mehr im Weg

Das Covid-19-Gesetz hat die Schlussabstimmung im Parlament passiert.
Bundeshaus. ©Pixabay/Marcel Kessler

Die Reisebranche ist explizit eine Härtefallbranche und kann auf Überbrückungshilfe von Bund und Kantonen hoffen. Das Parlament hat am Freitag das Covid-19-Gesetz definitiv beschlossen und den Weg für Hilfsmassnahmen frei gemacht. Das Gesetz gilt ab morgen Samstag (26. September) bis Ende 2021.

Die Details zur Umsetzung der Hilfsmassnahmen wird der Bundesrat noch von der Finanzverwaltung (EFV) und dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco in Zusammenarbeit mit den kantonalen Finanzdirektoren- und Volkswirtschaftsdirektorenkonferenz ausarbeiten lassen und beschliessen. Bis sie wirklich greifen, wird es noch einige Wochen dauern. In dieser Zeit  wartet noch viel Lobbying- und Überzeugungsarbeit auf die Task Force der Branchenverbände. Und noch sind nicht alle Forderungen der Reisebranche erfüllt.

Härtefall und Erwerbsersatz

Im Covid-19-Gesetz hat die Reisebranche zwei wesentliche Punkte erreicht. Sie wurde explizit als Härtefall deklariert und kann darum auf eine Überbrückungshilfe seitens Bund und Kantone hoffen. Das heisst konkret: Der Bund kann auf Antrag der einzelnen Kantone in Härtefällen finanziell Unternehmen unterstützen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit von den Folgen von Covid-19 besonders betroffen sind. Die Kantone müssen sich zur Hälfte an der Finanzierung beteiligen. Ein Härtefall liegt vor, wenn der Jahresumsatz unter 60 Prozent des mehrjährigen Durchschnitts liegt. Die gesamte Vermögens- und Kapitalsituation ist zu berücksichtigen.

Der zweite Sieg der Reisebranche ist der wieder eingeführte Anspruch auf Erwerbsersatz für Selbstständige und Angestellte in arbeitgeberähnlicher Stellung, rückwirkend ab dem 17. September und gültig bis Ende Juni 2021. Anspruch auf Entschädigungen des Erwerbsausfalls haben damit Reisebüroinhaber, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen. Wenn sie ihrer Firma eine Umsatzeinbusse von mindestens 55% im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 haben, gelten sie in ihrer Erwerbstätigkeit als massgeblich eingeschränkt.

Die Tagesentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Einkommens, maximal aber 196 Franken pro Tag, berechnet auf 30 Tage pro Monat. Sobald die letzten Details vom Bundesrat geklärt sind, werden die Antragsformulare online bei der jeweiligen Ausgleichskasse, bei der die AHV-Beiträge abgerechnet werden, zur Verfügung stehen.

Die Lücke im Sommer ist noch offen

Ein Wermutstropfen ist und bleibt die Lücke bei der Erwerbsersatzentschädigung für die Zeit vom 1. Juni bis zum 16. September. Das Anliegen wurde zwar von SVP-Ständerat Hannes Germann im Rahmen der letzten Ratsdebatten nochmals thematisiert und soll laut Bundeskanzler Walter Thurnheer auch im Bundesrat nochmals behandelt werden. «Eine leise Hoffnung, dass diese Ungleichbehandlung (gegenüber der Eventbranche; Anm. d. Red.) behoben wird, besteht also weiterhin», hält die Task Force der Branchenverbände fest und bereitet die Reisebüros auf weiteres Lobbying vor: «Allenfalls müssen wir hier nochmals für unsere Interessen kämpfen. Sollten wir auf Ihre Mithilfe zählen, melden wir uns gerne bei Ihnen.»

Ebenfalls noch nicht erledigt ist die Forderung nach Mietzinsreduktionen wegen Betriebsschliessungen und -einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus. Das entsprechende Gesetz ist noch in der Mühle der Politik. In der Vernehmlassung habe die Task Force verlangt, dass die Reisebranche explizit erwähnt werde. Dies um Ungleichbehandlungen, wie das beim Erwerbsersatz gegenüber der Veranstalterbranche passiert ist, von vornherein auszuschliessen.

Jetzt geht es ans Lobbying auch in den Kantonen

Gemäss Covid-19-Gesetz sind jetzt massgeblich die Kantone am Zug. Sie entscheiden in erster Linie über die Hilfsmassnahmen für Härtefälle, welche sie dann dem Bund vorschlagen können. «Deshalb sind wir bereits in Kontakt mit der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK) sowie mit der Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und Volkswirtschafsdirektoren (VDK) getreten und haben unsere aktive Unterstützung anerboten», schreibt die Branchen-Task-Force in einer Mitteilung.

In einigen Kantonen hätten bereits Gespräche zwischen Reisebüros und den kantonalen Behörden stattgefunden, so in der Westschweiz und im Kanton St. Gallen. Die Task Force ruft dazu auf, «über geplante Kontakte zu informieren», damit sie unterstützend zur Seite stehen könne. (TI)