Kuoni bietet ab Mitte Juni Teile des Europaprogrammes wieder an

Bisher auf Neubuchungen beschränkte, kulante Umbuchungsbedingungen bestimmter Reisen gelten neu auch für bestehende Reservationen.
© TRAVEL INSIDE

Ab Mitte Juni bieten die Reiseveranstalter von DER Touristik Suisse Teile des Europaprogrammes wieder an, sofern einem weitestgehend unbeschwerten Ferienerlebnis nichts im Wege steht. Bisher auf Neubuchungen beschränkte, kulante Umbuchungsbedingungen bestimmter Reisen gelten neu auch für bestehende Reservationen, wie das Unternehmen mitteilt.

Fortschritte bei der Eindämmung des Coronavirus im In- und Ausland würden mit hoher Wahrscheinlichkeit erlauben, für die bevorstehenden Sommerferien eine Reise innerhalb Europas zu planen. Kuoni und ihre Schwestermarken von DER Touristik Suisse reagieren darauf mit der Wiederaufnahme ihrer Produktepalette.

Reisen mit Charterflügen kurzfristig umbuchbar

«Selbstverständlich nehmen wir für jede bestehende und neue Buchung eine tagesaktuelle Einzelfallprüfung vor», erklärt Dieter Zümpel, CEO von DER Touristik Suisse. Ausschlusskriterien sind beispielsweise Quarantänepflichten bei der Einreise oder unzumutbare Flugverbindungen. «Auch die Minimierung des Gesundheitsrisikos auf Reisen durch Leistungsträger wie Fluggesellschaften und Unterkünften ist für die Durchführung einer Reise essenziell», erklärt Zümpel.

Das bisher auf Neubuchungen beschränkte Kulanzangebot erweitern die Reisemarken Kuoni, Helvetic Tours und Manta Reisen nun auch auf bestehende Buchungen: Pauschalreisen mit Charterflügen mit Abreisen bis zum 31. Oktober 2020 können bis 14 Tage vor der Abreise kostenlos umgebucht werden.

Dort, wo das stattdessen gewünschte Reisedatum noch nicht buchbar ist, erfolgt eine Vorreservation. Ausgenommen sind Linienflüge und dynamische Produkte sowie im Buchungsprozess ausgewiesene Leistungen mit gesonderten Stornobedingungen. «Das Angebot richten wir insbesondere an jene, die in diesen bewegten Zeiten möglichst kurzfristig den finalen Reiseentscheid treffen möchten. Unabhängig davon gilt selbstverständlich wie bisher, dass wir die Reisepreise der von uns abgesagten Pauschalreisen in allen Fällen entschädigen», ergänzt Zümpel. (TI)