Kurzarbeit wird nochmals verlängert

Der Bundesrat nimmt seine Kompetenz wahr.

Auch dieser Entscheid hilft der Reisebranche: Der Bundesrat hat die Höchstbezugsdauer für Kurzarbeitsentschädigung auf 24 Monate erhöht. Wer seit Anfang der Pandemie Kurzarbeitsentschädigung bezieht, kann dies nun bis im kommenden Frühling weiterhin tun.

Auch das summarische Abrechnungsverfahren wird verlängert. Der Bundesrat erteilte dem WBF den Auftrag, ihm bis Ende Juni eine entsprechende Verordnungsanpassung zu unterbreiten.

In der Frühjahrssession 2021 hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz gegeben, bei Bedarf die Höchstdauer für den Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) auf bis zu 24 Monate zu erhöhen, sollte dies aufgrund der anhaltenden Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen des Wirtschaftslebens notwendig sein. Der Bundesrat hat nun von dieser Kompetenz Gebrauch gemacht und die Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung ergänzt.

Der Bundesrat hat diesen Entscheid auf der Basis verschiedener arbeitsmarktlicher Szenarien geführt. Zusätzlich zur Erhöhung der Höchstbezugsdauer von aktuell 18 auf 24 Monate sieht der Bundesrat vor, das summarische Verfahren bei der Abrechnung von KAE erneut um drei Monate bis Ende September 2021 zu verlängern. Weitere Massnahmen der Covid-Verordnung ALV sind bis Ende Juni befristet.

Die vollständige Anpassung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung soll dem Bundesrat Ende Juni 2021 vorgelegt werden. Bei seinem Entscheid wird der Bundesrat die epidemiologische Entwicklung in den kommenden Wochen und die damit einhergehenden Lockerungen des Wirtschaftslebens und deren arbeitsmarktliche Auswirkungen berücksichtigen. (TI)