Mehr Härtefallhilfe auch für kleinere Unternehmen

Der Bundesrat beschliesst eine zweite «Härtefall-im-Härtefall-Regel».
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Der Bundesrat hat punktuelle Anpassungen der Härtefallverordnung beschlossen, die auch kleinere und mittlere Reisebüros und TO interessieren könnten. Die Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge wird für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5 Mio., die einen Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent haben, von 20 auf 30% des Jahresumsatzes und maximal CHF 1,5 Mio. erhöht.

Damit werde analog zu den Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken auch für die kleineren Unternehmen eine «Härtefall-im-Härtefall-Regel» geschaffen, heisst es in einer Mitteilung. Für die Ausweitung der Hilfe stellt der Bundesrat aus seiner «Bundesratsreserve» den Kantonen CHF 300 Mio. zur Verfügung. (TI)